Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Die Kompensation der vorgezogenen Massnahmen ist für den Infrastrukturfonds insofern neutral, als er bezüglich der jährlichen Einlagen wieder auf den Stand vor der 2. Stufe des Stabilisierungspakets zurückgestellt wird.
Ausserdem ist der Strassenbereich noch von der Teuerungskorrektur im Budget des ASTRA (2011 bis 2013 je 39,6 Mio.) sowie von der Kompensation einer vorgezogenen Investition aus der 2. Stufe des Stabilisierungspakets (Lärmschutz A1 Lenzburg; 2011 und 2012 je 1,5 Mio.) betroffen. Insgesamt erreichen die Auswirkungen im Strassenbereich somit in den Jahren 2011 und 2012 je 138 Millionen und 2013 87 Millionen.
Nach heutiger Einschätzung wird die Kürzung der Teuerung keine gravierenden Folgen auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes haben, enthält doch die überwiegende Mehrzahl der bestehenden oder zukünftigen vertraglichen Verpflichtungen eine Teuerungsklausel. Sofern sich in der Realität eine tiefere Teuerungsentwicklung gemäss den Annahmen des Konsolidierungsprogramms einstellt, gehen damit auch die effektiven Ausgaben entsprechend zurück.