Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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lich auf 10 Jahre befristete Verpflichtungskredit nach Ablauf wider Erwarten nicht erneuert werden, wäre der RPV-Kredit wieder aufzustocken.
Die Senkung der Kantonsquote trifft die strukturstarken Kantone mit einem eher tiefen Bundesanteil und neuen Rollmaterialbeschaffungen tendenziell stärker als Bergkantone. Bei diesen Kantonen stehen nämlich aufgrund grosser Nachfrage und Angebotsausbauten sowie Ersatzbeschaffungen grosse Investitionen an. Die dadurch steigenden abgeltungsberechtigten Kosten kann der Bund nun nicht mehr im vollen Umfang mitfinanzieren. Die strukturstarken Kantone sind indes nicht oder kaum von der Erhöhung der Mindestnachfrage betroffen, sodass die beiden vorgeschlagenen Reformen im RPV gesamtschweizerisch als ausgewogen bezeichnet werden können.
Auswirkungen anderer Massnahmenpakete des KOP 11/13
Die in der oben stehenden Tabelle aufgeführten Beträge der Finanzplanung 201113 werden aufgrund der Korrektur der Teuerung noch angepasst (vgl. Ziff. 2.2.1). Insgesamt wirkt sich damit das KOP 11/13 wie folgt auf den regionalen Personenverkehr aus:
FP 2011 FP 2012 FP 2013 Teuerungskorrektur 13 1313
Sparauftrag 2324
Total 13 3637
Neben den zwei dargestellten Reformmassnahmen ist der RPV auch von der Teuerungskorrektur betroffen. Weil sich die Ausgaben für den regionalen Personenverkehr zu etwa zwei Dritteln aus Personalaufwand und übrigem Aufwand sowie zu einem Drittel aus Abschreibungen zusammensetzen, werden unter Anwendung des LIK allerdings nur zwei Drittel des Kredits an die tiefere Teuerung angepasst. Trotz dieser milderen Umsetzung der Teuerungskorrektur führt diese Massnahme zu einer nominalen Kürzung des Budgets 2011 im Vergleich zum Budget 2010. Der RPV hat in den letzten Jahren einen erheblichen Angebotsausbau verzeichnet. Aufgrund seiner begrenzten Mittel hat der Bund in der Vergangenheit nicht alle Angebote mitfinanziert, sodass die Kantone einzelne Angebote allein finanzierten. Die Erwartung der Kantone, dass sich der Bund inskünftig an diesen RPV Angeboten ebenfalls beteiligt, kann wegen der Teuerungskorrektur nicht erfüllt werden.