Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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zudem, dass bei der Festlegung des Verkehrsangebots in erster Linie die Nachfrage zu berücksichtigen ist.
Abschöpfung Zinsvorteil aus Bundesgarantie für Betriebsmittelbeschaffungen
Im Rahmen der am 20. März 2009 verabschiedeten Revision der Erlasse zum öffentlichen Verkehr (RöVE) haben die eidgenössischen Räte die Möglichkeit einer Bundesgarantie bei Investitionen im Verkehrsbereich eines Transportunternehmens gegenüber ihren Gläubigern geschaffen (Art. 34 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz). Bisher profitierte bei der Finanzierung von Rollmaterialbeschaffungen mittels einer Staatsgarantie via die Eurofima (Rollmaterialfinanzierungsgesellschaft der europäischen Staatsbahnen) nur die SBB von einer besonders zinsgünstigen Kapitalbeschaffung. Neu können auch andere konzessionierte und abgeltungsberechtigte Transportunternehmen von einer Bundesgarantie profitieren. Garantien sollen sowohl für neue als auch für bereits bestehende Betriebsmittel gewährt werden. Bei letzteren wird dies jedoch nur dort möglich sein, wo bei den laufenden Finanzierungen ein entsprechender Vorbehalt angebracht wurde bzw. wenn sie neu finanziert werden. Gemäss Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe e Finanzhaushaltsgesetz (FHG; SR 611.0) müssen die eidgenössischen Räte zur Umsetzung jedoch noch einen Verpflichtungskredit bewilligen. Dieser wird voraussichtlich für eine Laufzeit von 10 Jahren befristet und sich auf 11 Milliarden belaufen. Eine entsprechende Botschaft ist in Erarbeitung.
Mit Hilfe der Bundesgarantie können die abgeltungsberechtigten Transportunternehmen ihre Investitionen in Betriebsmittel (Rollmaterial, Distributionssysteme, Depots u.a.) zu günstigeren Konditionen finanzieren. Die durch die Beschaffung ansteigenden ungedeckten Kosten des RPV, die Bund und Kantone im Durchschnitt zu je 50 Prozent abgelten, verringern sich dadurch. Längerfristig wird eine jährliche Zinsersparnis von durchschnittlich 12 Millionen erwartet.44 In den ersten Jahren wird dieser Wert jedoch noch nicht vollständig erreicht: Der RPV-Kredit wird in den Jahren 2012 und 2013 um 8 resp. um 9 Millionen gekürzt. Für die Folgejahre wird diese Kürzung auf den Durchschnittswert von 12 Millionen erhöht. Mit der Kürzung des RPV-Kredits ist eine Senkung der Kantonsquote verbunden (Kantonsquote entspricht der insgesamt zur Verfügung stehenden Abgeltungssumme der Anteile von Bund und Kantonen, ohne die darüber hinausgehenden alleinigen abgeltungsberechtigten Bestellungen der Kantone).
Die Entlastungsmassnahme tritt erst nach Verabschiedung des notwendigen Verpflichtungskredits durch die eidgenössischen Räte in Kraft. Sollte der voraussicht-
44 Folgende Annahmen und Berechnungen führen zum dargestellten Zinsvorteil: Bei der SBB entstehen aufgrund der bereits bestehenden Staatsgarantie via die Eurofima keine Zinsersparnisse. Bei den anderen KTU ist bei Finanzierungen bis 2010 zu unterscheiden, ob diese auf den Zeitpunkt der Einführung einer Bundesgarantie durch Finanzierungen mit besseren Zinskonditionen abgelöst werden können oder ob dies nicht möglich ist. Bis 2010 bestehen, gestützt auf eine vom BAV durchgeführte Umfrage, bei den anderen KTU aktive Verpflichtungen im Umfang von rund 740 Millionen, die zu besseren Konditionen refinanziert werden können. Durch die Bundesgarantie ergibt sich eine Einsparung (40 Basispunkte) von ca. 3 Millionen. Ab 2011 bestehen bei den anderen KTU bis 2022 weitere aktive Verpflichtungen von insgesamt 2 400 Millionen, welche vollständig zu besseren Konditionen refinanziert werden können. Die damit verbundene Einsparung (40 Basispunkte) beträgt ca. 9 Millionen.