Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Terminalanlagen des kombinierten Verkehrs

Für eine nachhaltige Verlagerung sind ausreichende und qualitativ attraktive Umschlagsanlagen zwischen den Verkehrsträgern Schiene/Strasse sowie Schiene/Schifffahrt erforderlich, damit der kombinierte Verkehr wachsen und so die vom Strassengüterverkehr zu verlagernden Gütermengen aufnehmen kann. Heute bestehen in den relevanten ausländischen Quell- und Zielgebieten entlang der alpenquerenden Transitachsen (insbesondere in Norditalien) wie auch für den Umschlag Schifffahrt/Schiene weiterhin Engpässe. Diese sind für eine erfolgreiche Fortsetzung des Verlagerungsprozesses zu beseitigen. Zugleich spielt der kombinierte Import- und Exportverkehr eine immer bedeutendere Rolle, da vor allem Güter aus Übersee im kombinierten Verkehr in die Schweiz geliefert werden. Zur Behebung dieser Engpässe kann der Bund gemäss den Artikeln 21 und 22 des Bundesgesetzes über die Verwendung der Mineralölsteuer (MinVG) sowie Artikel 4 der Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV) Terminalanlagen des kombinierten Verkehrs (KV) unterstützen. Der Bund richtet Investitionsbeiträge und/oder zinsvergünstigte, rückzahlbare Darlehen von maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten an die entsprechenden Gesuchsteller der Anlagen und Einrichtungen aus.

Mit der Konzentration auf Terminalanlagen des alpenquerenden kombinierten Verkehrs sowie der Etappierung von Investitionen wird die Förderung von Terminalanlagen und KV-Investitionen eingeschränkt. Damit sollen jährlich 10 Millionen eingespart werden. Bereits heute werden nur Projekte gefördert, denen eine wichtige Bedeutung für die Engpassbeseitigung der Umschlagkapazitäten des kombinierten Verkehrs zukommt und mit denen eine signifikante Verkehrsverlagerung zu erwarten ist. Durch die beantragte Massnahme erfolgt eine konsequente Bevorzugung der Terminalanlagen des alpenquerenden kombinierten Verkehrs.

Die Realisierung des sog. Gateway Limmattal als das für den schweizerischen Binnen-, Import- und Exportverkehr bedeutendste Terminalprojekt wird durch die Mittelkürzung weiter verzögert. Alternativ kann eine deutliche Redimensionierung des Projekts in Betracht gezogen werden. Mit dem Gateway als «Umsteigebahnhof» für Container und Schnittstelle zum nationalen Wagenladungsverkehr soll eine effizientere Abwicklung des kombinierten Verkehrs im Binnen-, Import- und Exportverkehr ermöglicht werden. Produktivitätsverbesserungen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in der Fläche erhöhen und den nationalen Wagenladungsverkehr stützen, können so erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Dies ist auch eine Folge davon, dass in der neuen Leistungsvereinbarung mit der SBB bzw. dem damit verbundenen Zahlungsrahmen die Mittel für Erweiterungsinvestitionen stark limitiert werden müssen und somit der Bau der notwendigen Zufahrtsstrecken zum Gateway Limmattal Verzögerungen erfahren wird. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Betriebsabgeltungen für den nichtalpenquerenden Schienengüterverkehr über 2015 hinaus verlängert werden müssen.

Relativierend ist indes festzuhalten, dass die vom Parlament für Terminalanlagen gesprochenen Mittel in den letzten Jahren nie ausgeschöpft wurden. Die entsprechenden Finanzpositionen wiesen Kreditreste von 36 Millionen (2007), 28 Millionen (Rechnung 2008) bzw. 6 Millionen (2009) auf. Damit wurde im Jahr 2007 weniger als 10 Prozent der gesprochenen Mittel eingesetzt; in den Jahren 2008 und 2009 lag die Beanspruchung bei 30 bzw. 80 Prozent der verfügbaren Kredite. Auch für die Jahre 2011 ff. liegen im Moment noch kaum Verpflichtungen vor, da einige Unter-