Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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2.2.19 Umweltschutz
Heutiger Zustand
Gestützt auf die Artikel 38 und 38a des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) gewährt der Bund den Kantonen Finanzhilfen an Massnahmen zur Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwaldes sowie zur Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen der Waldwirtschaftsbetriebe.
Die Ausgaben für internationale Organisationen im Umweltbereich ergeben sich einerseits aus der Ratifikation internationaler Abkommen oder aus der Mitgliedschaft in internationalen Institutionen (Pflichtbeiträge aller Mitgliederländer). Die Umsetzung der jeweiligen internationalen Abkommen erfolgt durch Beiträge der Geberländer (freiwillige Beiträge).
Basierend auf den Artikeln 57 und 64 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) gewährt der Bund den Kantonen Beiträge für Massnahmen im Gewässerschutz (Grundlagenbeschaffung, Ausbildung, Information).
Artikel 49 Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) ermöglicht dem Bund, die Entwicklung von Anlagen und Verfahren zu fördern, mit denen die Umweltbelastung im öffentlichen Interesse vermindert werden kann. Der Bund unterstützt entsprechende Projekte mit rückzahlbaren Finanzhilfen.
Im Finanzplan vom 19.08.2009 eingestellte Mittel (in Mio.)
FP 2011 FP 2012 FP 2013
810/A2310.0134 Wald 93 9596
810/A2310.0124 Internationale Kommissionen und Organisationen 23 2323
810/A2310.0125 Globale Umweltprobleme 810/A2310.0131 Wasser 7 77
810/A4300.0102 Umwelttechnologie 5 55
Total 128 130131
Massnahme
Jährliche Kürzung der Bundesausgaben im Waldbereich um 7 Millionen, bei der Umwelttechnologie um 4,5 Millionen, bei den freiwilligen Beiträgen an internationale Umwelt-Institutionen um 2 Millionen und im Gewässerschutz um 1,5 Millionen.
Entlastung gegenüber dem Finanzplan vom 19.08.2009 (in Mio.)
FP 2011 FP 2012 FP 2013
810/A2310.0134 Wald 7,0 7,0 810/A2310.0124 Internationale Kommissionen
und Organisationen 2,0 2,0 2,0 810/A2310.0125 Globale Umweltprobleme
810/A2310.0131 Wasser 1,5 1,5 1,5 810/A4300.0102 Umwelttechnologie
(Gesetzesrevision) 4,5 4,5 4,5