Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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Die Ressortforschung des Bundes steht mit Blick auf Transparenz, Koordination und Effizienz seit geraumer Zeit in Kritik; so hat sich u.a. auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats GPK-N im Bericht Steuerung der Ressortforschung des Bundes von August 2006 geäussert und zu Handen des Bundesrats Empfehlungen für eine Optimierung abgegeben (BBl 2007 771). Im Rahmen des Entwurfs zur Totalrevision des Forschungsgesetzes FIFG hat der Bundesrat eine umfassende Neuregelung der Ressortforschung mit folgenden Kernelementen in Aussicht genommen:

Strategische Planung: Verankerung der vierjährigen Forschungskonzepte als Planungsin-

strument für die ressortübergreifende Forschungsplanung,

Koordination: Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Koordination der

Ressortforschung,

Qualitätssicherung: Präzisierung der Richtlinien über die Erarbeitung der Forschungskon-

zepte und über das Instrumentarium zur Qualitätssicherung.

Die vorliegende Massnahme setzt bei diesen Reformen in der Ressortforschung an und vertieft sie: Im Rahmen der strategischen Planung sollen Schwerpunkte und Programme der Ressortforschung priorisiert und gestrafft werden. Insbesondere sollen sie besser auf die Forschung der Hochschulen und des Schweizerischen Nationalfonds SNF sowie auf die Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation KTI abgestimmt werden. Für die strategische Ressourcenplanung hat der Bundesrat spezifische wirtschaftliche Vorgaben formuliert. Bei der Planung und Umsetzung der Massnahme, die unter Federführung des EDI (SBF) in enger Zusammenarbeit mit dem EVD (BBT) erfolgen, wird auch den geltenden spezialgesetzlichen Grundlagen Beachtung zu schenken sein; einzelne Rechtsanpassungen sind dabei denkbar. Indes soll der Grundauftrag der Ressortforschung in den massgeblichen Politikbereichen durch die vorliegende Optimierungsmassnahme nicht umgestossen werden.

Rechtliche Anpassungen Bundesgesetz über die Forschung (FG, SR 420.1),

zahlreiche Spezialgesetze

Meilensteine Umsetzung  Botschaft FIFG: 2010/11

 Inkraftsetzung erwartet: 2012

 Umsetzung der Massnahme durch EDI via Steuerungssausschuss: ab Inkraftsetzung FIFG

 angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

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