Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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bote sportlicher Betätigung, an die Ausbildung von Lehrpersonen – namentlich auch an der Eidg. Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) – sowie an Sportanlagen ausgerichtet. Sportförderung betreibt er andererseits auch in den Bereichen Leistungssport, Sportwissenschaft oder Sportstätten.

8.2 Mittelfristige Reformen und Massnahmen AÜP

8.2.1 Stabilisierung des J+S-Angebots sowie Beschränkung des Studienzugangs an der Eidg. Hochschule für Sport in Magglingen

Die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) stellt ein breit gefächertes Sportausbildungsangebot bereit. Adressaten des Angebots sind zum einen Sportfachleute im allgemeinen, zum anderen Studierende für Sportunterricht (Sportlehrer/innen, Trainer/innen, J+S-Leiter/innen, Seniorensport-Leiter/innen). Die EHSM bietet Lehrgänge im Bereich Bachelor- und Masterstudien an. Dem Angebot an Studienplätzen steht indes eine weit höhere Nachfrage gegenüber. Als Massnahme im Rahmen der Aufgabenüberprüfung werden die Zahl der Lehrgänge und der Zugang zu den Studien begrenzt. Die Möglichkeit zum Erlass einer Zugangsbeschränkung ist im Rahmen der Totalrevision des Sportförderungsgesetzes vorgesehen, die sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet (Art. 14 Abs. 3).

Jugend+Sport (J+S) unterstützt Kurse und Lager für Kinder und Jugendliche von 5 bis 20 Jahren in 75 Sportarten. In jüngerer Vergangenheit haben zahlreiche Sportarten den Antrag auf J+S-Anerkennung gestellt (z.B. American Football, Street Soccer, Asiatische Sportarten). Von den 75 anerkannten Sportarten werden drei (Sportschiessen, Hornussen, Golf) in reduzierter Form, d.h. nur in der Leiterausbildung, unterstützt. Neben den etablierten Sportarten existiert auch eine so genannte «Asphaltszene» mit Sportarten wie Skateboarding und Inlineskating.

Die Massnahme sieht vor, für Sportarten im Wartestatus ein Aufnahmemoratorium zu verhängen. Dies gilt einerseits für jene Sportarten, die bereits vor längerer Zeit um J+S-Anerkennung nachgesucht haben, anderseits auch für die neuen Szenesportarten, denen die J+S-

Anerkennung nicht zugesprochen wird und die somit auch nicht unterstützt werden. Analog werden die erwähnten Sportarten mit einer J+S-Teilanerkennung nicht in den vollen Anerkennungsstatus gehoben.

Rechtliche Anpassungen Sportförderungsgesetz (SR 415.0); Verordnung

Meilensteine Umsetzung  Parl Beratung Sportförderungsgesetz: 2010

 Rechtliche Verankerung Zugangsbeschränkung EHSM im Rahmen Umsetzung Sportförderungsgesetz: 2011  Weiterführung Aufnahmemoratorium J+S

 Vermeidung von Mehrbelastungen (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

8.0 8.0 8.0 8.0 8.0

8.3 Im Rahmen des KOP 11/13 umzusetzende Massnahmen

Botschaft Entlastungswirkung (in Mio.) Massnahme

KOP Ziffer 2011 2012 2013 20142015

Reduktion der Mittel für Heimatschutz und Denkmalpfle- 2.2.14 6.0 6.0 6.0 6.0 6.0 ge sowie für kulturelle Vorhaben Verzicht auf die Abgeltung für Zeitungstransporte 2.2.28 20.0 20.0 20.0 20.0