Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
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5.1 Kontext Aufgabenbereich
Dieser Aufgabenbereich setzt sich aus den Aufgaben Wirtschaftliche Beziehungen und Hilfe an Ostländer und Erweiterung der EU zusammen. Wichtigste übergeordnete Ziele sind die Gewährleistung des Zugangs der Schweiz und ihrer Unternehmen zu den Märkten im Ausland sowie die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und einer auf marktwirtschaftliche Grundsätze ausgerichteten Entwicklung in den Ländern Osteuropas, der Gemeinschaft unabhängiger Staaten sowie den wenig entwickelten Randregionen der neuen EU-Mitgliedstaaten.
Weil sich die Ausgaben insbesondere aus Pflichtbeiträgen an internationale Organisationen zusammensetzen, bestehen in diesem Aufgabenbereich kaum Reformmöglichkeiten.
6. Landesverteidigung
Aufgaben Voranschlag 2008 Anteil Zielwachstum p.a.
(in Mio.) 2008-2015 Militärische Landesverteidigung 4'453 98%
Nationale Sicherheitskooperation 97 2%
insgesamt 4'550 100% 1.5 %
6.1 Kontext
Aufgabenbereich
Dominante Aufgabe im Bereich der Landesverteidigung ist die Militärische Landesverteidigung, in die 98 Prozent der Mittel fliessen, während die Nationale Sicherheitskooperation als zweite Aufgabe mit einem Ausgabenanteil von 2 Prozent finanziell deutlich untergeordnet ist.
Jüngere Reformprojekte
In der Militärischen Landesverteidigung sind mit der Umsetzung der Armee XXI und dem Entwicklungsschritt 08-11 bereits grundlegende Reformen in Gang: Die veränderte Bedrohungslage und die finanziellen Einschränkungen aus den beiden Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 erforderten per Anfang 2008 eine Änderung der Armeeorganisation. Mit Beschluss vom 22. Juni 2007 hat das Parlament diese im Rahmen des Entwicklungsschrittes 2008/11 verabschiedet. Die Fähigkeiten der Armee werden auf die gemäss Bedrohungslage des Sicherheitspolitischen Berichts 2000 wahrscheinlichen Einsätze ausgerichtet. Dies bedingt eine Schwergewichtsverlagerung von den schweren Kampftruppen zur Infanterie unter Wahrung der Verteidigungsfähigkeiten in einem Aufwuchskern. Der Entwicklungsschritt 2008/11 der Armee befindet sich zurzeit in Umsetzung. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Arbeiten bis Ende 2011 abzuschliessen.
Zentrale Aufgabe der Nationalen Sicherheitskooperation ist es, die Information, Alarmierung, Schutz, Rettung und Hilfe an die Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten sicher zu stellen. Dazu zählt auch, dass die Zusammenarbeit aller Akteure (Stufen Bund, Kantone, Gemeinden) innerhalb des Verbundsystems Bevölkerungsschutz gewährleistet werden kann.