Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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10. Soziale Wohlfahrt

Aufgaben Voranschlag 2008 Anteil Zielwachstum p.a.

(in Mio.) 2008-2015 Altersversicherung 9’327 57 %

Invalidenversicherung 3’685 23 %

Krankenversicherung 1’837 11 %

Ergänzungsleistungen 1’059 7 %

Militärversicherung 252 2 %

Soziale Hilfe und Fürsorge 52 < 1 %

insgesamt 16’213 100% 4.4 %

10.1 Kontext

Aufgabenbereich

Dominante Aufgaben in diesem Bereich sind die Alters- und Invalidenversicherung: Rund 80 Prozent der Ausgaben in der Sozialen Wohlfahrt entfallen auf Bundesbeiträge an die AHV und die IV. Die Beiträge bemessen sich anhand eines gesetzlich festgelegten Anteils an den Ausgaben der beiden Sozialwerke: Am AHV-Haushalt partizipiert der Bund mit 19.55 Prozent, bei der IV beträgt der Anteil 37.7 Prozent. Für die Dauer der IV-Zusatzfinanzierung 2011-2017 trägt der Bund auch die gesamten Zinsen auf der IV-Schuld. Über den Bundeshaushalt laufen zudem die zweckgebundenen Einnahmen aus dem Mehrwertsteuerprozent und der Spielbankenabgabe (zugunsten der AHV) und der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte (zugunsten der IV).

Im Rahmen der Aufgabe Krankenversicherung, die mit gut 10 Prozent am Ausgabentotal der Sozialen Wohlfahrt zu Buche steht, leistet der Bund Beiträge im Umfang von 7.5 Prozent der Brutto-Gesundheitskosten (Prämiensoll + Kostenbeteiligung) an die individuelle Prämienverbilligung (IPV) durch die Kantone. Er beteiligt sich damit am sozialen Ausgleich zum bestehenden Kopfprämiensystem.

Ebenfalls rund 10 Prozent der Ausgaben entfallen auf die verbleibenden drei Aufgaben der Sozialen Wohlfahrt: Die Ergänzungsleistungen (EL) gewährleisten insbesondere die Deckung des Existenzbedarfes, wo dies die AHV und IV-Leistungen nicht vermögen. Von den Aufwendungen für die EL zur Existenzsicherung werden 5/8 durch den Bund und 3/8 durch die Kantone getragen. Die EL zur Deckung der zusätzlichen Heimkosten sowie der Krankheits- und Behinderungskosten gehen hingegen vollständig zu Lasten der Kantone. Die Militärversicherung bietet Haftung und Schutz gegen alle gesundheitlichen Schädigungen und deren wirtschaftlichen Folgen für die im Militärversicherungsgesetz (MVG) bestimmten Versicherten. In der Sozialen Hilfe und Fürsorge bestehen die Leistungen des Bundes namentlich in der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung, der Auslandschweizerhilfe, der Opferhilfe und der Rassismusprävention.

Reformpolitisches Umfeld

Finanzpolitisch ist den Aufgaben der Sozialen Wohlfahrt gemein, dass sie gesetzlich stark verankert sind und ihre Ausgabenentwicklung Automatismen unterliegt, die Bundesrat und Parlament auf kurze und mittlere Sicht praktisch nicht beeinflussen können. Dies gilt umso mehr, als an Planung und Umsetzung von Reformen aufgrund des Komplexitätsgrades der Sozialwerke und der mit sozialpolitischen Reformen einher gehenden gesellschaftlichen