Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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6.2 Mittelfristige Reformen und Massnahmen AÜP

6.2.1 Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik

Die Gesamtleistung der Armee soll effektiver und effizienter im Gesamtverbund mit den übrigen Instrumenten der Sicherheitspolitik erbracht werden. Doppelspurigkeiten sollen konsequent abgebaut werden. Dies erfolgt auf der Basis des sicherheitspolitischen Berichts, der die relevanten Bedrohungen und Gefahren darstellt und Leitplanken dafür definiert, wie die Armee ihre Aufgaben erfüllt. Zudem skizziert der Bericht einen sogenannten „Sicherheitsverbund Schweiz“, der die Kooperation und Koordination zwischen Bund und Kantonen intensivieren soll und damit die Voraussetzungen verbessert, dass Doppelspurigkeiten erkannt und zur Effizienzsteigerung eliminiert werden. Im Armeebericht werden die Eckwerte für die Weiterentwicklung der Armee gesetzt. Sparbeiträge werden sich quantifizieren lassen, wenn die beiden Berichte im Parlament beraten worden sind, weil sich das politisch Machbare erst dann zuverlässig bemessen lässt.

In jedem Fall müssen die Betriebskosten der Armee stabilisiert werden. Diese hängen teilweise, aber nicht ausschliesslich vom Armeebestand ab. Darüber hinaus sind die Betriebskosten auch eine Folge der materiellen Ausrüstung (Grosswaffensysteme, Informations- und Kommunikationssysteme), des angestrebten Ausbildungsstandes sowie der Anzahl Standorte.

Massnahmen zur Senkung der Betriebskosten können deshalb auch nicht einseitig bei der Reduktion von Diensttagen ansetzen, sondern müssen Struktur und Ausrüstung der Armee sowie deren Infrastruktur einbeziehen.

Bei hochtechnologischen Systemen vermögen bereits Anpassungen Sparbeiträge zu erbringen. Die im Entwurf des sicherheitspolitischen Berichts angekündigte Überprüfung des Technologie-Niveaus wird klären, welche Systeme in welchem Umfang für ein vertieftes Technologie-Monitoring bzw. den Knowhow-Erhalt beschafft werden müssen und wo eine Anpassung des ursprünglich anvisierten Niveaus sicherheits- und verteidigungspolitisch vertretbar ist.

Bereits der vor dem KOP 11/13 vereinbarte Budgetrahmen hat zur Folge, dass Waffensysteme ausser Dienst genommen und Standorte geschlossen werden müssen; beides erfordert temporär zusätzliche Ressourcen. Die bisherigen Arbeiten legen den Schluss nahe, dass erhebliche Sparbeiträge nur realisierbar sein werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen von Dienstpflicht- und Ausbildungsmodell angepasst werden, soweit dies unter Beibehaltung von allgemeiner Militärdienstpflicht und Milizsystem möglich ist.

Rechtliche Anpassungen Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung

(Militärgesetz, MG, SR 510.10)

Meilensteine Umsetzung  Verabschiedung sicherheitspolitischer Bericht und

Armeebericht durch Bundesrat: September 2010

 Botschaften zu rechtlichen Anpassungen: Ende 2013  Inkraftsetzung erwartet: offen

 angestrebte Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

n.q. n.q. n.q.

6.2.2 Erschliessung von Synergiepotenzialen bei den Zivilen Nachrichtendiensten

Die Eidgenössischen Räte haben am 3. Oktober 2008 dem neuen Bundesgesetz über die Zuständigkeit im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) zugestimmt. Am 25. März 2009 hat der Bundesrat beschlossen, die beiden zivilen Nachrichtendienste des Bundes - den