Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
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Botschaft), über die das Parlament im Vierjahresrhythmus entscheidet. Rund 90 Prozent der Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung werden durch diese Beschlüsse gesteuert.
Angesichts des hohen durchschnittlichen jährlichen Zuwachses von über 6 Prozent in den Jahren 2008 bis 2011 muss das Wachstum der BFI-Kredite ab 2012 gesenkt werden.
Jüngere Reformprojekte
Die Aufgabenerfüllung in der Bildung ist geprägt von einer grundlegenden Reform, die auch der Portfoliobereinigung und Effizienzsteigerung im Hochschulbereich dienen wird: Im neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG, derzeit in der vorberatenden Kommission des Erstrats) sind die rechtlichen Ansätze für eine Aufgabenteilung in kostenintensiven Bereichen und eine effizientere Mittelverwendung verankert. Die notwendige Strukturbereinigung in der schweizerischen Hochschullandschaft soll dadurch beschleunigt werden. Vorrangiges Ziel der Vorlage sind nicht Einsparungen sondern eine Erhöhung der Effizienz und Effektivität der eingesetzten Mittel.
Im weiteren wird das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) in zwei Schritten revidiert: Mit der vom Parlament in der Herbstsession 2009 verabschiedeten Teilrevision wurde die Innovationsförderung des Bundes gesetzlich neu verankert und die Auslagerung der Kommission für Technologie und Innovation KTI abgestützt. Mit der nachgelagerten Totalrevision des Forschungsgesetzes (gegenwärtig erarbeitet das EDI einen Vernehmlassungsbericht) sollen mit Ausnahme der möglichen Unterstützung der Errichtung eines nationalen Innovationsparks keine Rechtsgrundlagen für neue Subventionstatbestände geschaffen werden. Die wichtigsten Revisionspunkte betreffen die Präzisierung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Förderorgane, die Klärung von Verfahren im Bereich der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie die Klärung von Aufgaben und der Koordination im Bereich der Ressortforschung des Bundes.
7.2 Mittelfristige Reformen und Massnahmen AÜP
7.2.1 Priorisierungen in der Ressortforschung
Die Ressortforschung ist in der Regel anwendungsorientiert und bewegt sich an der Schnittstelle von wissenschaftlicher Forschung und der Politikgestaltung in den einzelnen Fachbereichen. Sie bringt einerseits die wissenschaftliche und technische Dimension in die politische Diskussion ein und stellt andererseits wissenschaftliche Grundlagen für die Formulierung der politischen Ziele in Bereichen wie Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt, Verkehr oder Sicherheits- und Friedenspolitik bereit. Darüber hinaus bildet die Ressortforschung - namentlich im technischen Bereich - eine wichtige Voraussetzung für eine qualifizierte Aufgabenerfüllung der Bundesämter. Ressortforschung - von Bundesstellen intern oder durch Aufträge extern betrieben - ist mithin in allen Phasen des politischen Prozesses von Belang: Für die Politikplanung liefert sie wissenschaftlich-empirische Grundlagen, in der Politikumsetzung dient sie der Beurteilung von technischen Fragen und im Rahmen der Politikevaluation werden Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit für laufende sowie künftige Projekte analysiert.
Die Grundlagen für die strategische Forschungsplanung legt der Bundesrat fest. Die Gestaltungsverantwortung liegt anschliessend bei den Departementen bzw. den Bundesämtern, die unter Leitung eines federführenden Bundesamtes jeweils für vier Jahre richtliniengestützte Forschungskonzepte in den einzelnen Politikbereichen erarbeiten. Die nächste Planung erfolgt per 2011 im Hinblick auf die BFI-Periode 2013-16.