Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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Sensibilität spezielle Ansprüche zu stellen sind. Dazu zählt namentlich, dass Regeländerungen mit ruhiger Hand und langen Zeiträumen für die politische Willensbildung, die Implementierung und die Entfaltung der Wirkung zu planen sind. Dies gilt vorab für die Alters- und Hinterlassenen-, die Invaliden- und die Krankenversicherung, wo sich aus finanzpolitischer Sicht in den kommenden Jahren besonders anspruchsvolle Aufgaben stellen.

Zu den bestimmenden Herausforderungen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung zählt der demografische Wandel. Die Veränderung der Alterstruktur in der Bevölkerung wird sich mit dem bevorstehenden Altersrücktritt geburtenstarker Jahrgänge zusätzlich verstärken hin zu einem höheren Anteil der Pensionierten gemessen an den Personen im erwerbsfähigen Alter. Der so definierte Altersquotient erfährt gemäss aktuellem Bevölkerungsszenario auf längere Zeit eine steile Zunahme, die sich erst nach 2035 wieder abflacht. Eine Stabilisierung ergibt sich nach diesem Szenario erst wesentlich später. Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen3 taucht die AHV unter geltendem Recht bereits im Jahr 2011 in eine Phase zunehmender negativer Umlageergebnisse ein (Differenz von Ausgaben und Einnahmen vor den Erträgen auf dem Kapitalstock des AHV-Ausgleichsfonds). Unter Einschluss der Kapitalerträge wird die AHV gemäss heutigen Projektionen ab 2015 erste Defizite verzeichnen, die in den anschliessenden Jahren markant wachsen werden.

Zentraler Gegenstand einer umfassenden Reform der Altersvorsorge muss angesichts dieser Prognose die finanzielle Stabilisierung der Versicherung sein. Allerdings hat eine Reform auch anderen grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen. Dazu zählt zunächst die anhaltende und zunehmende Diskrepanz zwischen dem gesetzlich vorgesehenen und dem tatsächlichen Rücktritt aus dem Erwerbsleben, was flexible Lösungen für die Rahmenbedingungen des Altersrücktritts erfordert. Gleichzeitig ist auch der stark unterschiedlichen gesundheitlichen Belastung durch das Arbeitsleben Rechnung zu tragen.

Weiter fortgeschritten präsentiert sich die Lage in der Invalidenversicherung. Im Zuge der stark wachsenden Rentenzahlen in den neunziger Jahren steht die IV unter einem erheblichen Reformdruck. Bundesrat und Parlament haben aus diesem Grund einen dreiteiligen Sanierungsplan entwickelt:

Defizit stabilisieren, Schuldenspirale stoppen: Mit der 4. und der 5. IV-Revision, die seit

dem Jahr 2004 bzw. 2008 umgesetzt werden, konnte der Bestand an laufenden Renten deutlich gesenkt und die Zahl der Neurenten beinahe halbiert werden. In der Folge hat sich das jährlich steigende Defizit stabilisiert und der Schuldenzuwachs wurde gebremst. Dazu beigetragen hat namentlich der Wandel von einer rein administrativen Rentenversicherung hin zu einer Eingliederungsversicherung.

Aushöhlung von AHV und IV durch IV-Zusatzfinanzierung stoppen: Volk und Stände haben

am 27. September 2009 einer auf die Periode 2011-17 befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der Invalidenversicherung zugestimmt. Zusammen mit den weiteren Massnahmen der Vorlage (Zinslast wird durch Bund getragen, Ausstattung des neuen IV-Fonds mit nicht rückzahlbarem Grundkapital) wurde ein Zeitfenster der vorübergehenden Stabilisierung geschaffen, in dem weiterführende Reformen voranzutreiben sind.

Ausgaben senken, IV nachhaltig sanieren: Während der Übergangsphase der Zusatzfi-

nanzierung muss die Invalidenversicherung im Rahmen der 6. IV-Revision dauerhaft sa-

3 vgl. Referenzszenario des BSV zum AHV-Haushalt (geltende Ordnung) vom 12.6.2009