Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 30Fedlex · Erläuternder Bericht

niert werden. Ausgaben und Einnahmen sollen sich nach Ablauf der Zusatzfinanzierung in stabilem Gleichgewicht befinden. Im ersten Massnahmenpaket schlägt der Bundesrat die Überprüfung der bestehenden Renten und die Neuordnung des Bundesbeitrags vor. Zudem soll eine Preissenkung bei den Hilfsmitteln erzielt werden. Für das zweite Massnahmenpaket sollen eine Reduktion der Leistungen und eine Fiskalregel für die IV im Vordergrund stehen.

Mit Blick auf die fortgeschrittene und über weite Strecken vorgezeichnete Reformtätigkeit in der IV hat der Bundesrat darauf verzichtet, im Rahmen der Aufgabenüberprüfung zusätzliche Reformen anzustossen.

Grösste Herausforderung im Bereich der Krankenversicherung bleibt die Kontrolle des seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes anhaltenden Kostenwachstums bei gleichzeitiger Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Grundversorgung. Nach verschiedenen Revisionen des KVG stehen derzeit die Vorlage zu managed-care-Diensten sowie die Aufhebung des Vertragszwangs für die Krankenversicherer in Beratung. Bereits beschlossen und per Anfang 2012 in Kraft gesetzt sind die erweiterten Kriterien für einen wirksamen Risikoausgleich sowie die Einführung von Fallpauschalen im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung. Eine Entlastung des Bundeshaushalts kann dann indirekt - über den Bundesbeitrag an die individuelle Prämienverbilligung - erzielt werden, wenn die beschlossenen Massnahmen zu einem Rückgang der Brutto-Gesundheitskosten führen.

10.2 Mittelfristige Reformen und Massnahmen AÜP

10.2.1 Umfassende Rentenreform in der AHV und Neuregelung des Bundesbeitrags

Die beschriebenen Herausforderungen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung, allen voran der demografische Wandel, sollen im Rahmen der 12. AHV-Revision angegangen werden. Mögliche Handlungsfelder für eine rechtzeitige und nachhaltige Konsolidierung der AHV bestehen sowohl auf der Leistungs- wie auf der Finanzierungsseite.

In einem ersten Schritt wird der Bundesrat die Stossrichtungen Ende 2010 näher bezeichnen. Im Vordergrund steht dabei aus heutiger Sicht die Aufnahme von Elementen eines selbstregulierenden Rentensystems. Demnach würde die Rentenformel so festgelegt, dass den finanziellen Lasten der Demografie sowie der Arbeitsmarkt- und allgemeinen Wirtschafts- und Lohnentwicklung in der Zukunft angemessen Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass der Bundesrat die Einführung einer Fiskalregel4 für die AHV prüfen will (vgl. Motion Weibel 09.3186). Damit soll sichergestellt werden, dass die Einnahmen und Ausgaben der AHV auf Dauer im Gleichgewicht sind. Daneben soll eine Flexibilisierung des Rentenalters mit Anreizen für ein längeres Verbleiben im Erwerbsleben geschaffen werden. Schliesslich sind auch eine Neugestaltung der Hinterlassenenleistungen und eine Modernisierung der Organisation der AHV mögliche Handlungsfelder.

Im Weiteren ist mit der 12. AHV-Revision eine Neuregelung des Bundesbeitrags an die AHV vorgesehen. Dieser Beitrag, der sich mit einem festen Satz an den Ausgaben der AHV be-

4 Eine Fiskalregel besteht im Grundsatz aus drei vordefinierten Elementen: Sie bezeichnet zum einen die kritische Schwelle, bei deren Überschreitung Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung zu ergreifen sind. Als Schwellenwert kann hier beispielsweise ein bestimmter Prozentsatz des AHV-Fondstands gemessen an den Jahresausgaben – z.B. 70 Prozent – festgelegt werden. Sie räumt zweitens eine Frist zur Restabilisierung ein, und definiert drittens Massnahmen, die zu ergreifen sind, falls die Frist unbenutzt verstreicht.