Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
1.2.4 Vernehmlassung
Art. 49 FiLaV Vernehmlassung
Der Wirksamkeitsbericht wird gleichzeitig mit den Bundesbeschlüssen zum Ressourcen- und Lastenausgleich und zum Härteausgleich den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben.
In Art. 49 FiLaV weist der Bundesrat darauf hin, dass der Wirksamkeitsbericht zusammen mit den Bundesbeschlüssen zur Neudotierung der Ausgleichsinstrumente in die Vernehmlassung geschickt wird. Diese Forderung ergibt sich aus Art. 46 Abs. 1 Bst. c Ziffer 1 FiLaV, wonach der Wirksamkeitsbericht die Anpassung der Dotationen des Ressourcen- und Lastenausgleichs erörtert.
1.2.5 Erster und zweiter Wirksamkeitsbericht
Art. 57 FiLaV (erste zwei Wirksamkeitsberichte)
Die Wirksamkeitsberichte für die zwei ersten Vierjahresperioden nach Inkrafttreten der Verordnung umfassen zusätzlich eine Darstellung des Übergangs vom alten zum neuen Finanzausgleich. Der Wirksamkeitsbericht für die erste Vierjahresperiode legt zusätzlich die Vorwirkungen der Neugestaltung des Finanzausgleichs dar.
Der erste und zweite Wirksamkeitsbericht beinhalten zusätzlich eine Darstellung des Übergangs vom alten zum neuen Finanzausgleich, was gemäss dem erläuternden Bericht zur FiLaV auch Aussagen zur Aufgabenentflechtung im Rahmen der NFA einschliesst. Dabei sind insbesondere Aussagen über die Haushaltsneutralität des Übergangs zur NFA zu machen. Diese schliessen eine Analyse der Dynamik in den mit der NFA entflochtenen Bereichen ein. Im erläuternden Bericht zur FiLaV wurde festgehalten, dass der Wirksamkeitsbericht bei gravierenden Abweichungen von den in der dritten NFA-Botschaft festgelegten Grössen Empfehlungen für die Dotation in der folgenden Vierjahresperiode abgibt.8 Damit wird der dritten NFA-Botschaft Rechnung getragen, welche eine solche Überprüfung explizit vorsieht.9 So hat der Bundesrat festgehalten, dass es zu den Aufgaben des ersten Wirksamkeitsberichts gehören wird, die postulierte Einhaltung der Haushaltsneutralität aufgrund der Jahresrechnung 2008 zu überprüfen. Des Weiteren sollen grössere Abweichungen bei der Neufestlegung der Grundbeiträge für die folgende Vierjahresperiode angemessen berücksichtigt werden.
Der erste Wirksamkeitsbericht enthält lediglich Analysen zum Jahr der Einführung des neuen Finanzausgleichs (2008). Bezüglich des Ressourcen- und Lastenausgleichs können immerhin die Referenzjahre 2008-10 herangezogen werden. Zusätzlich sind für die erste Vierjahresperiode die Vorwirkungen der Neugestaltung des Finanzausgleichs darzustellen und eine Bestandesaufnahme zum neuen Instrument der Programmvereinbarungen zu machen. Um die Entscheidungsgrundlagen zu erweitern, werden für die Beratungen im Parlament die Daten des Referenzjahres 2011 nachgeliefert. Der Bericht soll deshalb mit einem entsprechenden Zusatzbericht ergänzt werden.
8 Vgl. Erläutender Bericht zur Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV), S.25 f.