Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

gabenbereichen die Kantone eigenverantwortlich sind und die Ausgestaltung der einzelnen Aufgaben nach ihren Prioritäten und Standards erfolgt, womit ein Vergleich mit der Situation vor Einführung der NFA nicht sinnvoll erscheint.

Auch bezüglich des Finanzausgleichs im engeren Sinn, dem Kernstück des Wirksamkeitsberichts, können teilweise nur beschränkte oder noch gar keine Aussagen gemacht werden. So konnten im vorliegenden Bericht nicht alle in Anhang 17 der FiLaV aufgeführten Kriterien und Messgrössen zur Beurteilung der Wirksamkeit herangezogen werden. Dies deshalb, weil der Finanzausgleich zwangsläufig auf Datengrundlagen basieren muss, die vier bis sechs Jahre zurückliegen. So stehen beispielsweise zwar schon einzelne Zahlen zur Entwicklung der Steuerbelastung verschiedener Kantone im internationalen Vergleich für die NFA-Jahre 2008 und 2009 zur Verfügung, dennoch lassen sich zur Zeit keine erhärteten Aussagen über den Einfluss des neuen Finanzausgleichs auf den Steuerwettbewerb machen. Um trotzdem ein einigermassen aktuelles Bild zeichnen zu können wie sich die Steuerbelastung aktuell entwickelt, wurde bei den kantonalen Steuerverwaltungen eine Umfrage durchgeführt, über deren Ergebnis in geraffter Form Kapitel 7.2 sowie Anhang C dieses Berichts Aufschluss geben.

Was die eigentlichen Finanzausgleichszahlungen betrifft, jene des Ressourcen- und des Lastenausgleichs, liegen diese zum Zeitpunkt der Berichtsredaktion für die ersten drei NFA-Jahre 2008, 2009 und 2010 vor. Es können somit nur zwei Entwicklungsschritte, jene von 2008 auf 2009 und von 2009 auf 2010, verfolgt werden. Dadurch sind auch beispielsweise Aussagen zur Volatilität der Ressourcenausgleichszahlungen oder zur allfälligen Einführung einer Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone zur Zeit nur beschränkt möglich. Zwar wird zu Handen der Eidg. Räte im Verlaufe des ersten Halbjahres 2010 ein Zusatzbericht erstellt, der zusätzlich die Ausgleichszahlen 2011 einbeziehen wird. Eine aussagekräftigere Analyse wird jedoch erst der zweite Wirksamkeitsbericht leisten können.

In Bezug auf die Beurteilung des Finanzausgleichs ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der gesetzlichen Grundlagen die Analyse der Auswirkungen des Finanzausgleichs und der daraus abgeleiteten Empfehlungen sich ausdrücklich auf die vergangene Periode zu beziehen hat. Es werden deshalb im Wirksamkeitsbericht keine Prognosen zur Entwicklung der Bemessungsgrundlagen des Ressourcen- und Lastenausgleichs herangezogen. Zwar existiert seit kurzem ein Prognosemodell der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF). Dieses ist bisher jedoch weder genügend ausgetestet noch von einer unabhängigen Stelle überprüft worden. Ein solcher Auftrag ist seitens der FkF an die BAK Basel Economics ergangen; die Ergebnisse dürften im Frühling 2010 vorliegen.