Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
2 Ressourcen- und Lastenausgleich 2008-10
2.1 Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs 2008
Im neuen Finanzausgleich wird zwischen dem Ressourcenausgleich (Umverteilung von finanziellen Ressourcen) und dem Lastenausgleich (Beitrag für Sonderlasten) unterschieden. Der Ressourcenausgleich wird gemeinsam vom Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und von den ressourcenstarken Kantonen (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Der Lastenausgleich besteht aus einem geografisch-topografischen und einem soziodemografischen Lastenausgleich und wird vollumfänglich vom Bund getragen. Während der geografisch-topografische Lastenausgleich (GLA) schwergewichtig die durch eine dünne Besiedlung und die topografischen Verhältnisse bedingten Sonderlasten der peripheren Kantone abgilt, kommt der soziodemografische Lastenausgleich (SLA) hauptsächlich den urbanen Kantonen zugute, die aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur und Zentrumsfunktion Sonderlasten aufweisen. Abbildung 1 zeigt schematisch das Ausgleichssystem mit den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs im Jahr 2008 sowie, in Klammern, die Beiträge für das Referenzjahr 2010.
Abbildung 1 Finanzströme im Ausgleichsystem für das Jahr 2008, Werte für 2010 in Klammern (in
Mio. Franken)
Bund
682 (695)
(695
Lastenausgleich 1’799 Ressourcenausgleich
GLA SLA (1'962) Vertikal Horizontal
341341
(347) (347) 3'058 (3'368) 1’259
(1'406)
Kantone mit Sonderlasten
Ressourcenschwache Kantone Ressourcenstarke Kantone
Die Grundbeiträge des Bundes im Jahr 2008 basieren auf der Annahme eines haushaltsneutralen Übergangs zur NFA. Durch den Wegfall der Finanzkraftzuschläge und -abstufungen, durch die Auswirkungen der Aufgabenentflechtung und durch die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 30 auf 17 Prozent ergab sich gemäss Finanzplan für das Jahr 2008 eine finanzielle Nettoentlastung des Bundes in der Höhe von 2,481 Milliarden Franken. Diese Summe stand für die Dotation der neuen Ausgleichsinstrumente zur Verfügung. Die Aufteilung dieser Summe auf die einzelnen Ausgleichsgefässe in der