Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Vergleich zur Simulation 1998-2006
In der Botschaft vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung der Ausgleichszahlungen (3. NFA-Botschaft) wurden die durchschnittlichen jährlichen Veränderungen bereits anhand einer Simulation für die Jahre 1998-2006 berechnet, dies unter der Annahme, dass die NFA im Jahr 1998 in Kraft getreten wäre31. So können beispielsweise die Mittelwerte jener Berechnungen mit der vorliegenden Tabelle 15 verglichen werden.
Der Ressourcenindex hat sich im Mittel aller Kantone weniger stark verändert als in der Simulation der Botschaft. Er veränderte sich von 2008 bis 2010 durchschnittlich um 2,0 Indexpunkte, während der Mittelwert in der Simulation 2,1 Punkte betrug. Auch die Veränderungen der Zahlungen pro Kopf waren in der Simulation mit +/- 68 Franken etwas höher ausgefallen als die effektiv gemessenen +/- 57 Franken in den Referenzjahren 2008 bis 2010. Dementsprechend sind auch die Schwankungen als Anteile der Steuereinnahmen effektiv weniger stark als in der Simulation der Botschaft. Sie sind mit +/- 0,9 % um 0,3 Prozentpunkte tiefer als in der Botschaft für die Zeitperiode 1998-2006 berechnet wurde.
Fazit und Empfehlung
Die Berechnungen und der Vergleich mit der Simulationsrechnung der dritten NFA-Botschaft zeigen, dass der Ressourcenausgleich in den ersten drei Referenzjahren des neuen Finanzausgleichs keine unerwartet starken Schwankungen aufwies. Zwar verzeichnete der Kanton Zug mit einer jährlichen Veränderung seines Ressourcenindex von fast 11 Punkten eine überdurchschnittlich starke Zunahme. Die daraus resultierenden Ausgleichszahlungen pro Einwohner und in Prozent der Steuereinnahmen weisen denn auch überdurchschnittlich starke Veränderungen auf. Insgesamt sind jedoch die Veränderungen der Ausgleichszahlungen etwas tiefer als aufgrund von Simulationen in der dritten NFA-Botschaft zu erwarten war. Ausserdem fallen die Veränderungen der Ausgleichszahlungen in Relation zu den eigenen Steuereinnahmen der Kantone in sämtlichen Kantonen tiefer aus als die durchschnittlichen jährlichen Veränderungsraten der Steuereinnahmen selbst. Die Schwankungen bei den Ausgleichszahlungen können deshalb aus Sicht des Bundesrates für die Kantone als tragbar betrachtet werden. Anders beurteilen dies die Kantone. Sie weisen darauf hin, dass die NFA-Belastungen in den einzelnen ressourcenstarken Kantonen von Jahr zu Jahr erheblich schwanken. Die kaum planbaren Schwankungen würden jeweils sehr kurzfristig bekannt und verunmöglichten praktisch eine seriöse Finanzplanung in den Kantonen.
Abschliessend ist festzustellen, dass die Volatilität nicht völlig isoliert beurteilt werden kann. Wie aus Kapitel 2.2 hervorgeht, basiert der Ressourcenindex jeweils auf den Basisdaten dreier zurückliegender Bemessungsjahre. Dabei liegen die letzten verfügbaren Daten vier Jahre, die drei Bemessungsjahre somit vier bis sechs Jahre zurück. Mit dem Dreijahresdurchschnitt sollen eine gewisse Glättung erzielt und letztlich die Volatilität der Ausgleichszahlungen reduziert werden. Die Volatilität liesse sich selbstverständlich weiter verringern, indem auf noch mehr Bemessungsjahre abgestellt würde. Weil die definitiven Basisdaten wie erwähnt mindestens vier Jahre zurückliegen, müssten zusätzliche Bemessungsjahre noch weiter als sechs Jahre zurückliegen. Dies stünde jedoch im Widerspruch zu einem anderen Ziel, nämlich jenem, das zeitliche Nachhinken der Ausgleichszahlungen namentlich hinter der konjunkturellen Entwicklung nicht grösser zu halten als nötig.