Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Leistung, wodurch der Anreiz geschaffen wird, eine grössere Menge bereitzustellen oder diese Leistung überhaupt erst anzubieten.
Um diesem ineffizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln entgegenzuwirken, wurden die Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme von Bund und Kantonen so weit wie möglich und sinnvoll entflochten. Zugleich wurden durch das neu konzipierte Ausgleichssystem die Fehlanreize des alten Finanzausgleichs beseitigt. Im Vordergrund stand dabei der Ersatz der zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge durch zweckfreie Beiträge. Die Kantone gewinnen dadurch an Eigenständigkeit und Eigenverantwortung und ihr Mitteleinsatz kann stärker den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung angepasst werden. Zudem sind finanzschwächere Kantone nicht mehr gezwungen, hohe Eigenleistungen zu erbringen, um in den Genuss von Finanzausgleichszahlungen zu kommen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Wesentlichen aus der Einführung der NFA resultierende Veränderung der Transfers zwischen Bund und Kantonen. Da die finanzstatistische Aufbereitung der kantonalen Daten 2008 noch nicht abgeschlossen ist, werden die Zahlen aus der Staatsrechnung des Bundes verwendet. Aus diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Angaben zur Entwicklung bei einzelnen Kantonen oder Kantonsgruppen gemacht werden. Für die Kantonsbeiträge an die Sozialwerke des Bundes im Jahr 2007 wurde auf die Finanzstatistik abgestellt.
Tabelle 16 Transfervolumen zwischen Bund und Kantonen
Mio. CHF 2007 20082009
Zweckfreie Transfers 5'101 6'532 6'335
- Kantonsanteile an Bundeseinnahmen 5'101 3'807 3'527
- Finanzausgleich – 2'725 2'808
Zweckgebundene Transfers 13'819 8'976 9'494
- Bundesbeiträge an Kantone 11'086 8'976 9'494
- Kantonsbeiträge an Sozialwerke des Bundes 2'734 – –
Transfers insgesamt 18'921 15'508 15'830
Die Transferzahlungen zwischen Bund und Kantonen beliefen sich im Jahr 2007 – dem letzten Jahr vor der Einführung der NFA – auf 18,9 Milliarden Franken. Den grössten Anteil daran hatten mit 11,1 Milliarden Franken die zweckgebundenen Beiträge des Bundes an die Kantone. Ebenfalls zweckgebunden sind die Kantonsbeiträge an die Sozialwerke des Bundes (AHV, IV, Familienzulagen in der Landwirtschaft) im Umfang von 2,7 Milliarden Franken. Rund 5,1 Milliarden Franken flossen zweckfrei vom Bund an die Kantone in Form von Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen (direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Wehrpflichtersatz). Der Anteil der zweckfreien Zahlungen am Total der Transfers zwischen Bund und Kantonen betrug damit 27 Prozent.
Die Transfers zwischen Bund und Kantonen sowie den Sozialwerken des Bundes haben mit der Einführung der NFA deutlich abgenommen. Sowohl 2008 als auch 2009 lag die Summe der Transfers mehr als 3 Milliarden Franken unter dem Niveau von 2007. Zurückzuführen ist diese Abnahme auf die starke Reduktion der zweckgebundenen Transfers. Die Veränderung resultiert hier zum einen aus der Entflechtung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, zum anderen aus der Verminderung des Transfervolumens bei den verbleibenden Verbundaufgaben. Diese Entwicklung schlägt sich in der Bundesrechnung mit aller Deutlichkeit nieder. Im Einführungsjahr 2008 lagen die zweckgebundenen Transfers um 4,8 Milliarden Fran-