Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
ken oder 35 Prozent unter dem Vorjahreswert, dies obwohl 2008 erstmals eine jährliche Einlage in den Infrastrukturfonds im Umfang von knapp 0,5 Milliarden erfolgte.
Im Jahr 2009 legten die Bundesbeiträge an die Kantone mit 5,8 Prozent im Vergleich zum Ausgabenwachstum im gesamten Bundeshaushalt überdurchschnittlich stark zu. Rund vier Fünftel des Anstiegs sind auf Entwicklungen in den Bereichen der Landwirtschaft, der Bildung sowie der Energie zurückzuführen. In der Landwirtschaft (+178 Mio.; +6,6 %) führt die Mittelaufstockung im Rahmen der Agrarpolitik sowie der Systemwechsel im Bereich der Marktstützung zu einer deutlichen Erhöhung der Direktzahlungen. Im Aufgabengebiet Bildung und Forschung (+135 Mio.; +8,1 %) fallen substanziell höhere Beiträge an die Hochschulen und die Berufsbildung ins Gewicht. Im Energiebereich ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr Mehrausgaben von 85 Millionen für die Finanzierung eines Programms für energetische Gebäudesanierungen. Trotz dieser Entwicklung verharren die zweckgebundenen Transfers weiterhin deutlich unter dem Niveau von 2007.
Neben der Verminderung der zweckgebundenen Beiträge hat das neue Ausgleichssystem auch zu einem Anstieg der zweckfreien Transfers geführt. Die Zunahme ergibt sich aus den Zahlungen des Ressourcen- und Lastenausgleichs sowie des Härteausgleichs, welche den Rückgang des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 30 auf 17 Prozent mehr als kompensieren. Im Vergleich zum Vorjahr legten die zweckfreien Transfers 2008 um 1,4 Milliarden Franken oder 28 Prozent zu, und das Verhältnis zwischen den zweckfreien Zahlungen und dem gesamten Transfervolumen hat sich auf gut 42 Prozent verbessert. Ein Teil dieses Anstiegs ist allerdings auf die unerwartete Entwicklung der Erträge aus der direkten Bundessteuer und Verrechnungssteuer – und damit auch der entsprechenden Kantonsanteile – zurückzuführen. Zudem wurde der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer für die Ablieferungen der Kantone in den Monaten Januar und Februar teilweise noch mit 30 Prozent abgerechnet.
Im Jahre 2009 lagen die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer um über 2 Milliarden unter dem Vorjahr und die Kantonsanteile an dieser Steuer fielen entsprechend tiefer aus (-205 Mio.). Obwohl die Einnahmen aus der direkten Bundesteuer den Vorjahreswert leicht übertrafen, resultierte auch hier ein etwas geringerer Kantonsanteil (-75 Mio.), da 2009 alle Ablieferungen mit 17 Prozent abgerechnet wurden. Diese Abnahme bei den Kantonsanteilen wurde durch die höheren Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs (+83 Mio.) nur teilweise aufgefangen. Die zweckfreien Transfers sind somit gegenüber 2008 leicht rückläufig (-197 Mio.). Ihr Anteil am gesamten Transfervolumen beträgt mit 40 Prozent aber immer noch deutlich mehr als im Jahr vor der NFA-Einführung.
5.2 Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit
Im Folgenden wird der Frage nach der Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone nachgegangen. Angesichts des kurzen Beobachtungszeitraums (Referenzjahre 2008-10) und der Bemessungsjahre 2003 – 2006, welche noch vor der Einführung der NFA liegen, sind jedoch noch keine abschliessenden Schlüsse über die Entwicklung der Disparitäten zu ziehen. Hinzu kommt, dass die beobachteten Bemessungsjahre in eine Aufschwungphase fallen, wo die ressourcenstarken Zentrums- und Tiefsteuerkantone erfahrungsgemäss wirtschaftlich stärker wachsen als die ressourcenschwachen Kantone. Eine erste Beurteilung der Entwicklung der Disparitäten zwischen den Kantonen ist deshalb sinnvollerweise erst im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichts vorzunehmen. Der Zeitraum der Bemessungsjahre (2003 bis 2010) wird dannzumal einen vollständigen Konjunkturzyklus abdecken und auch die ersten Jahre der NFA beinhalten.
Gemäss Anhang 2 des erläuternden Berichts zur FiLaV soll die Wirksamkeit des Finanzausgleichs auf die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit anhand der Spannweite