Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

5 Zielerreichung des Finanzausgleichs

Gemäss Art. 18 FiLaG gibt der Wirksamkeitsbericht Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs in der vergangenen Periode. Die Ziele sind in Art. 2 FiLaG abschliessend aufgezählt:

Art. 2 Ziele

Der Finanzausgleich soll:

a. die kantonale Finanzautonomie stärken;

b. die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung

zwischen den Kantonen verringern;

c. die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen

Verhältnis erhalten;

d. den Kantonen eine minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen gewährleisten;

e. übermässige finanzielle Lasten der Kantone auf Grund ihrer geografisch-topografi-

schen oder soziodemografischen Bedingungen ausgleichen;

f. einen angemessenen interkantonalen Lastenausgleich gewährleisten.

Die Analyse stützt sich, im Rahmen der verfügbaren Daten, auf die im Konzept zum Wirksamkeitsbericht erarbeiteten methodischen Grundlagen.32 Im ersten Bericht stehen vor allem der Übergang zur NFA und die Vorwirkungen des neuen Finanzausgleichs im Vordergrund. Der Grund dafür liegt darin, dass kurz nach dem Übergang zum neuen Finanzausgleich die für eine detaillierte Beurteilung der Ziele benötigten Daten zeitlich noch nicht verfügbar sind. Insbesondere die Daten zur Steuerbelastung und der Finanzstatistik liegen jeweils erst mit zeitlichen Verzögerungen vor. Auch die Beurteilung der Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs auf die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone und der Gewährleistung einer minimalen Ausstattung der Kantone mit finanziellen Ressourcen kann sich lediglich auf die ersten drei Referenzjahre 2008-10 stützen. Daten früherer Jahre beruhten auf Schätzungen und sind deshalb nicht mit den effektiven Zahlen der Jahre 2008-10 vergleichbar.

5.1 Stärkung der kantonalen Finanzautonomie

Ein wichtiges Ziel der NFA ist die Stärkung der finanziellen Autonomie der Kantone. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Verhältnis zwischen zweckfreien und zweckgebundenen Transferzahlungen. Je stärker Beiträge an die Erfüllung bestimmter Aufgaben gekoppelt sind, desto geringer ist die Eigenständigkeit der Kantone und desto grösser sind die Fehlanreize bei der Allokation der staatlichen Ressourcen. Zweckgebundene Subventionen bewirken für die Kantone indirekt eine Verbilligung der Produktion der entsprechenden staatlichen

32 Vgl. Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV), Anhang 2, S. 30-39.