Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
messungsjahre nach Einführung der NFA in den Index der standardisierten Steuererträge einfliessen33.
Die durchschnittliche Abnahme der Disparitäten als Folge des Ressourcenausgleichs liegt bei rund 30 Prozent. Diese Abnahme ist jedoch nicht symmetrisch auf die ressourcenstarken und die ressourcenschwachen Kantone verteilt, sondern hauptsächlich durch eine Zunahme der ressourcenschwachen Kantone bedingt. Tabelle 18 zeigt, dass die ressourcenschwachen Kantone ihren Index dank den Ausgleichszahlungen durchschnittlich um rund 16 % erhöhen konnten. Dieser Wert nahm jedes Jahr zu. Demgegenüber ging der Index der ressourcenstarken Kantone durchschnittlich nur um 4.6 % zurück. Diese Veränderung blieb während den drei Jahren stabil.
Tabelle 18 Durchschnittliche prozentuale Veränderung des Index der standardisierten Steuerer-
träge durch den Ressourcenausgleich
2008 20092010
Ressourcenschwache Kantone 15.5% 15.8% 16.1%
Ressourcenstarke Kantone -4.6% -4.6% -4.6%
Verhältnis (Zeile 1 : Zeile 2) 3.3 3.4 3.5
Wie bereits erwähnt sind die Resultate mit Vorsicht zu geniessen, da sie nicht die Disparitäten der Kantone in den Jahren 2008-10, sondern die wirtschaftliche Lage in den Bemessungsjahren 2003-06 widerspiegeln. Des Weiteren ist natürlich die Ausgleichswirkung stark von der Höhe der Dotationen abhängig, wobei vom horizontalen Ressourcenausgleich aus naheliegenden Gründen eine stärke Ausgleichswirkung ausgeht. Als Fazit lässt sich sagen, dass der Mechanismus des Ressourcenausgleichs geeignet ist, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone wirksam zu reduzieren und ein Anstieg der Disparitäten während einer Vierjahresperiode abzufedern.
Ob und inwieweit im beobachteten Zeitraum auch eine Verringerung der Unterschiede in der Steuerbelastung erzielt werden konnte, kann angesichts der kurzen Zeitreihe und der mangelnden Verfügbarkeit von relevanten Daten nicht abschliessend analysiert werden. Wir verweisen dazu auf unsere Ausführungen in den Kapiteln 5.3 und 7.2.
33 Dem Referenzjahr 2012 werden die Bemessungsjahre 2006-2008 zugrunde liegen. Somit wird im Jahr 2012 erstmals ein "NFA-relevantes" Bemessungsjahr (2008) in die Berechnungen zur Ermittlung des Ressourcenpotenzials einfliessen.