Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Straf- und Massnahmenvollzug
Die regionalen Konkordate zum Straf- und Massnahmenvollzug wurden zwar vor Inkrafttreten der NFA abgeschlossen, aber bereits so formuliert, dass sie mit den neuen Bestimmungen kompatibel sind.
Kantonale Hochschulen
Im Jahre 2006 wurde der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel abgeschlossen. Die übrigen interkantonalen Vereinbarungen bestehen schon länger, wobei gegenwärtig die Zentralschweizer Konkordate über die Fachhochschule und die pädagogische Hochschule Zentralschweiz überarbeitet werden.
Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
Die interkantonale Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen zwischen den Kantonen Zürich, Luzern, Schwyz, Zug und Uri ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Im Raum St. Gallen liegt der Entwurf für eine ähnliche Vereinbarung zwischen den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell-Ausserrhoden und Appenzell-Innerrhoden vor und wird gegenwärtig von den Regierungen geprüft. Im Rahmen der Partnerschaftsverhandlungen Basel-Landschaft / Basel-Stadt ist eine Verwaltungsvereinbarung betreffend der Finanzierung des Theaters Basel 2011 – 2014 in Vorbereitung.
Abfallbewirtschaftung
Vom 19. September .2008 datiert die Vereinbarung zwischen Bern und Solothurn betreffend der KVA Emmenspitz (Zuchwil). Gemäss Angaben der beteiligten Kantone steht dieser Vertrag nicht direkt im Zusammenhang mit der NFA.
Agglomerationsverkehr
Trägerschaften für das Agglomerationsprogramm Basel mit den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn sowie für das Agglomerationsprogramm AareLand mit den Kantonen Aargau und Solothurn sind in Vorbereitung.
Zwischen den Kantonen GE und VD sowie Frankreich besteht ein Projekt für ein grenzüberschreitendes Zusammenarbeitsorgan, das die Zusammenarbeit bei Planung und Durchführung gemeinsamer Vorhaben beinhaltet.
Spitzenmedizin und Spezialkliniken
Nachdem alle Kantone den Beitritt beschlossen hatten, konnte die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) vom 14. März 2008 auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden. Die Vereinbarung bezweckt, „im Interesse einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlich erbrachten medizinischen Versorgung die Sicherstellung der Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin“ (Art. 1 Abs. 1 IVHSM).
Zwei Verträge zwischen verschiedenen Spitälern betreffen die Transplantation solider Organe sowie hämatopoietischer Stammzellen. Im Weiteren trat am 28. August 2008 die überar-