Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
beitete Vereinbarung der Kantone Bern, Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Strategische Allianz Medizin Basel-Bern in Kraft.
Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden
Im Hinblick auf die Einführung der NFA wurde die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 13.12.2002 überarbeitet. Die Vereinbarung bezweckt, „die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen“. (Art. 1 Abs. 1 IVSE). Die Vereinbarungskantone verpflichten sich, in allen Belangen der IVSE zusammenzuarbeiten, Informationen auszutauschen sowie ihre Angebote an Einrichtungen aufeinander abzustimmen und deren Qualität zu fördern (Art. 1 Abs. 2 IVSE).
Zwischen den Ostschweizer Kantonen wurden Vereinbarungen über die gemeinsame Erarbeitung eines Behindertenkonzeptes gemäss IVSE sowie dessen Umsetzung abgeschlossen. Eine ähnliche Zusammenarbeit findet zwischen den Westschweizer Kantonen im Rahmen der Conférence Latine des Affaires Sanitaires et Sociales (CLASS) statt.
5.6.3 Zusammenfassung
Die bereits bestehende intensive interkantonale Zusammenarbeit wurde mit der Inkraftsetzung der NFA weiter verstärkt. In wichtigen Bereichen konnten grundlegende Zusammenarbeitsverträge in Kraft gesetzt werden.
Mit der IRV haben die Kantone die erforderliche Grundlage für die Umsetzung und Entwicklung der Interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich geschaffen. In zwei der in Art. 48a BV genannten Schlüsselbereichen, der Spitzenmedizin und den Institutionen für die Eingliederung und Betreuung von Invaliden, wurden mit der Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) einerseits und der IVSE anderseits wichtige Vertragswerke von allen Kantonen ratifiziert.
Insbesondere von Vertretern aus den Zentrumskantonen wurde im Rahmen der Erarbeitung und Beratung der NFA-Vorlagen stets die Wichtigkeit des interregionalen Kulturlastenausgleichs betont. In diesem Bereich wird auf den 1. Januar 2010 eine erste Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich, Luzern, Schwyz, Zug und Uri in Kraft treten. Ähnliche Vereinbarungen sind in der Ostschweiz und zwischen den beiden Basler Halbkantonen in Ausarbeitung. Im Bereich des Agglomerationsverkehrs laufen in verschiedenen Regionen die Vorarbeiten für die Bildung gemeinsamer Trägerschaften.
Gesamthaft darf festgehalten werden, dass die mit der NFA angestrebte Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich im Gang ist.