Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

zu den Finanzplanzahlen um 150 Millionen Franken belastet, währenddem die Kantone um 97 Millionen entlastet werden.

Bei einer Kompensation der 100 Millionen Franken ergäbe sich für die einzelnen Kantone folgendes Bild:

Tabelle 27 Verteilung von 100 Millionen Franken zusätzlich auf die einzelnen Kantone

Mehreinnahmen der Kantone bei einer Anhebung der Ausgleichszahlungen um 100 Millionen Franken * in % der Gesamtausgaben 2007 des Kantons (in 1'000 Fr.) (ohne seine Gemeinden)

ZH 3'241 0.03%

BE 19'014 0.21%

LU 7'062 0.22%

UR 1'971 0.38%

SZ 225 0.03%

OW 1'048 0.33%

NW 55 0.01%

GL 1'331 0.36%

ZG 0 0.00%

FR 6'883 0.27%

SO 4'184 0.22%

BS 1'742 0.04%

BL 0 0.00% SH 178 0.03%

AR 1'679 0.39%

AI 515 0.39%

SG 9'658 0.25%

GR 7'863 0.37%

AG 4'607 0.10%

TG 5'252 0.33%

TI 1'694 0.06%

VD 2'196 0.03%

VS 11'820 0.49%

NE 1'580 0.09%

GE 3'759 0.05%

JU 2'443 0.29%

Total 100'000 0.13%

* bei prozentual gleicher Anhebung der Dotierungen des

vertikalen Ressourcenausgleichs sowie des geografisch-

topografischen und des soziodemografischen Lasten-

ausgleichs 2010

Beurteilung aus Sicht des Bundes.

Zentrales Kriterium für die Beurteilung, ob eine Korrektur der Ausgleichsgefässe erfolgen soll, ist die Erheblichkeit der Abweichung. Setzt man die Abweichung von 100 Millionen Franken der im Rahmen der 3. NFA-Botschaft errechneten Summe zur Dotierung der Ausgleichsgefässe im Umfang von rund 2,5 Milliarden Franken gegenüber, so macht sie 4 Prozent aus.

Betrachtet man die Abweichungen bei den einzelnen Lastenverschiebungen, fielen sie mit insgesamt weniger als 6 Prozent der ursprünglich geplanten Lastenverschiebungen bzw.