Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
6 Analyse des Übergangs zur NFA
6.1 Haushaltsneutralität
Ein zentraler Grundsatz für den Übergang zur NFA war die Haushaltsneutralität. Dies bedeutet, dass sich die finanziellen Belastungen und Entlastungen, die durch den Systemwechsel entstehen, für den Bund und die Kantone insgesamt ausgleichen sollen. Die Grundbeiträge des Ressourcen- und des Lastenausgleichs für die erste Vierjahresperiode wurden deshalb so festgelegt, dass der für das neue Ausgleichssystem zur Verfügung stehende Betrag gleich hoch war wie die Summe aus dem Saldo der Ausgabenentflechtung, dem Wegfall der Finanzkraftzuschläge und der Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Die Haushaltsneutralität der NFA gilt nur für das Jahr des Inkrafttretens. Gemäss der dritten NFA-Botschaft sollte im Rahmen des vorliegenden ersten Wirksamkeitsberichts die Einhaltung der Haushaltsneutralität aufgrund der Ergebnisse der Jahresrechnung 2008 überprüft werden. Dabei wurde festgehalten, dass im Falle von grösseren Abweichungen von der Haushaltsneutralität, "diese bei der Neufestlegung der Grundbeiträge für die folgende Vierjahresperiode angemessen zu berücksichtigen" seien46.
Anfangs Oktober 2007 beantragte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK), die Überprüfung der Haushaltsneutralität NFA zeitlich vorzuziehen; dies namentlich aus der Befürchtung heraus, der Ertrag der direkten Bundessteuer 2008 sei in den für die Dotierung der Finanzausgleichsgefässe massgeblichen Finanzplanzahlen klar unterschätzt worden, was zu niedrige Finanzausgleichszahlungen bewirkt hätte. Der Bundesrat stimmte dem Antrag der FDK zu und beauftragte das EFD, ihm bis 30. April 2009 über die Haushaltsneutralität der NFA im Jahr 2008 Bericht zu erstatten. Das EFD teilte der FDK mit Schreiben vom 14. November 2007 präzisierend mit, dass die Frage nach einer allfälligen vorzeitigen Anpassung der Bundesbeschlüsse vom 22. Juni 2007 über die Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs im Lichte der Ergebnisse der Überprüfung zu beurteilen sei.
Ergebnisse der Überprüfung
Der Bericht der EFV (Überprüfung der Haushaltsneutralität NFA 2008) wurde am 6. Mai 2009 abgeliefert, nachdem er auf technischer Ebene von der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht geprüft worden war. Das Ergebnis der Überprüfung der Haushaltsneutralität war47, dass die Kantone im Vergleich zu den Annahmen gemäss 3. NFA-Botschaft (Finanzplanzahlen 2008) um 100 Millionen Franken belastet wurden. Dabei wurde der Bund um 47 Millionen Franken und die Sozialversicherungen um 53 Millionen Franken entlastet. Dieses Gesamtergebnis wurde massgeblich von der Belastungsveränderung gegenüber den Finanzplanzahlen beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer geprägt. Mit 197 Millionen Franken stellt sie die grösste Abweichung dar. Wird vom Effekt der direkten Bundesteuer abstrahiert und nur das Ergebnis bei der Aufgabenneuverteilung betrachtet, wird der Bund im Vergleich
46
BBl 2007 678 47 vgl. http://www.efv.admin.ch/d/downloads/finanzpolitik_grundlagen/finanzausgleich/2009_Bericht_Haushaltsneutral itaet.pdf S. 15 ff.