Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
weniger als 5 Prozent, wenn Sonderfaktoren ausgeklammert werden, relativ gering aus. Ausserdem heben sich die Abweichungen im Durchschnitt in etwa auf. Es gab somit im Finanzplan keine systematische Über- oder Unterschätzung der einzelnen Lastenverschiebungen. Dies zeigt sich auch darin, dass der Unterschied zwischen den beiden Mittelwerten der Lastenverschiebungen der Erhebung und des Finanzplans statistisch nicht signifikant ist. Die Gesamtabweichung kann somit als ein zufälliges Ergebnis betrachtet werden. Geringfügige Änderungen von Abweichungen bei grösseren Lastenverschiebungen könnten ein Wechsel des Vorzeichens der Gesamtabweichung zur Folge haben. Vergleicht man schliesslich die Gesamtabweichung mit dem Haushaltsvolumen der Kantone und Gemeinden, so macht sie 0,1 Prozent aus.
Der Bundesrat erachtet sowohl die festgestellte Abweichung des Gesamtergebnisses von den Finanzplanzahlen 2008 als auch die Abweichungen bei den einzelnen Positionen als relativ gering. Eine entsprechende Aufstockung der Ausgleichszahlungen ist nicht zu rechtfertigen; dies weder vorzeitig, noch zum Zeitpunkt der Neudotierung der Ausgleichsgefässe.
Von zentraler Bedeutung bei der Würdigung des Ergebnisses ist für den Bundesrat die Schlüsselposition des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Periodengerecht abgerechnet sind die Steuereingänge infolge einer über Erwarten robusten und starken Einkommens- und Gewinnentwicklung bis Ende 2007 sowie eines veränderten Ablieferungsverhaltens der Steuerpflichtigen und der Kantone sehr viel höher ausgefallen als erwartet. Namentlich die Einführung des ratenweisen Vorbezugs der direkten Bundessteuer durch einige Kantone hat im Rechnungsjahr 2008 zu einem unerwarteten Einnahmenanstieg geführt. Diese Mehreinnahmen werden von der Eidg. Steuerverwaltung auf rund 400 Mio. Franken geschätzt. Dabei handelt es sich allerdings um einen rein intertemporalen Effekt ohne Auswirkungen auf das langfristige Einnahmenpotenzial der direkten Bundessteuer. Mit anderen Worten führen die Mehreinnahmen aufgrund des ratenweisen Vorbezugs in den Folgejahren zu Mindereinnahmen in gleicher Höhe. Nicht zuletzt aufgrund des beschriebenen Effekts fiel auch die Verringerung des Kantonsanteils um 13 Prozentpunkte bedeutend höher aus als geplant (nämlich um die bereits erwähnten 197 Mio. Franken); so hoch, dass sie die Lastenverschiebung aus der Aufgabenteilung (Entlastung der Kantone um 97 Mio. Fr.) überkompensierte, was im Endergebnis zu einer Belastung der Kantone von 100 Mio. Fr. führte.
Schliesslich ist aus Sicht des Bundesrates auch die Datenqualität in die Würdigung des Ergebnisses einzubeziehen. Für den Vergleich zwischen Finanzplan- und Rechnungszahlen konnte bei den Grundlagendaten vielfach nicht auf effektive Zahlen der Staatsrechnungen oder Finanzstatistik zurückgegriffen werden. Dies machte die Verwendung von Umfragen, fiktiven Daten (früheres Regime vor Inkraftsetzung der NFA), Hochrechnungen und Schätzungen (namentlich bei den in den Kantonen erhobenen Positionen) sowie da und dort von Budget- oder provisorischen Werten notwendig. Der damit verbundene Streubereich der Ergebnisse dürfte nicht zu unterschätzen sein, ist allerdings auch nicht genau bezifferbar.
Beurteilung aus Sicht der Kantone
Die Kantonsvertreter in der Fachgruppe waren der Meinung, dass die 100 Millionen Franken bei der gestützt auf den ersten Wirksamkeitsbericht zu beschliessenden Neudotierung der Ausgleichsgefässe zu berücksichtigen seien. Für sie stellt eine Abweichung von 4 Prozent der ursprünglich geplanten Lastenverschiebung von rund 2,5 Milliarden Franken allein in statistischer Sicht einen signifikanten Wert dar. Die Kantonsvertreter führten zusätzlich ins Feld, dass die Unterdotierung nicht nur ein Jahr, sondern als Folge ihres "Sockeleffekts" auch die Folgejahre betrifft. In dieser dynamischen Sicht gewinne die Abweichung zusätzlich an Erheblichkeit.
Zudem beziehen sich die vorgebrachten Datenprobleme nach Ansicht der Kantonsvertreter einzig auf die Daten der Aufgabenteilung, während die Daten der direkten Bundessteuer als