Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

gesichert betrachtet werden können. Ihrer Meinung nach ist demzufolge jener Teil (Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer), der nach einer Korrektur zu Gunsten der Kantone ruft, als datenmässig gesichert zu betrachten, während jener Teil (Aufgabenteilung), der zu Lasten des Bundes ausgefallen ist, datenmässig weniger gesichert erscheint.

Der Bundesrat nahm vom Bericht der EFV an seiner Sitzung vom 20. Mai 2009 Kenntnis. Anschliessend befasste sich die FDK anlässlich ihrer Plenarversammlungen vom 28. Mai 2009 und 18. September 2009 mit dem Bericht und beantragte dem EFD "im Rahmen der Neufestlegung der Grundbeiträge für den Ressourcen- und Lastenausgleich den vertikalen Ressourcenausgleich um 100 Mio. Franken pro Jahr permanent zu erhöhen. Für die Kompensation der viermal 100 Mio. Franken, welche den Kantonen in der laufenden Vierjahresperiode entgangen sind bzw. entgehen, ist in der nächsten Vierjahresperiode eine zusätzliche temporäre Erhöhung der Dotierung vorzusehen". Die FDK teilte gleichzeitig auch mit, dass die grosse Mehrheit ihrer Mitglieder keine frühzeitige Anpassung bzw. Kompensation wünsche. Vielmehr habe die Berücksichtigung des FDK-Anliegens im Rahmen der ordentlichen Anpassung der Grundbeiträge zu erfolgen. Im Interesse der NFA sei es zu vermieden, dass die NFA im Parlament "zum Dauergegenstand der Beratungen wird".

Fazit

Der Bundesrat qualifiziert die im Bericht zur Haushaltsneutralität ermittelten 100 Millionen Franken nicht als eine grössere Abweichung von der Haushaltsneutralität im Sinne des entsprechenden Passus' in der dritten NFA-Botschaft. Demzufolge möchte er keine strukturelle und temporäre Anpassung der Ausgleichszahlungen vornehmen und die Beiträge nach der geltenden Methode gemäss der Entwicklung des Ressourcenpotenzials bzw. der Teuerung fortschreiben.

Die Kantone vertreten diesbezüglich eine abweichende Meinung: Der vertikale Ressourcenausgleich sei permanent um 100 Millionen Franken zu erhöhen und in der nächsten Vierjahresperiode sei als Kompensation der viermal 100 Millionen Franken, welche den Kantonen in der laufenden Vierjahresperiode entgangen sind bzw. entgehen, zusätzlich eine temporäre Erhöhung der Dotierung vorzusehen. Die Vertreter der Stadtkantone plädieren im Übrigen dafür, mit dem Kompensationsbetrag ausschliesslich den soziodemografischen Lastenausgleich aufzustocken, um so die Sonderlasten etwas besser abzubilden, ohne dabei die Gebirgskantone zu belasten.

6.2 Neue Aufgabenteilung

6.2.1 Ausgangslage

Mit der im Rahmen der NFA-Reform erfolgten Finanzierungs- und Aufgabenentflechtung sind integrale Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geschaffen worden. Das heisst, dass ab dem 1. Januar 2008 für jene Aufgabenbereiche, die entflochten werden konnten, entweder der Bund oder die Kantone die integrale Verantwortung tragen.

Wie der Bundesrat in seiner dritten NFA-Botschaft vom 8. Dezember 2006 ausführte48, sind in den entflochtenen Aufgabenbereichen zwar unterschiedliche Ausgabendynamiken zu er-

48 BBl 2007 684 f.