Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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von 80 und mehr Volumenprozent aufweisen und damit unter das Importmonopol des Bundes fallen.
- Als Spirituosen werden nachfolgend gebrannte Wasser von weniger als 80 Volumenprozent verstanden. Sie dienen Konsumzwecken.
Der Markt gibt diese Unterteilung wieder. Der Grund für den geteilten Markt mit gebrannten Wassern ist namentlich auf die steuerlich unterschiedliche Behandlung von Spirituosen und Ethanol zurückzuführen. Spirituosen unterliegen wegen ihres Konsumzwecks der Spirituosensteuer, Ethanol wird demgegenüber nur zu einem geringen Teil Konsumzwecken zugeführt und ist deshalb weitgehend von der Spirituosensteuer ausgenommen.
Stand Mitte 2009 Spirituosenmarkt Ethanolmarkt
Inhalt Herstellung von Spirituosen Herstellung von Ethanol Bundesmonopol (Recht mittels Konzessio- (Recht mittels Konzessionen auf Private übertragen). nen auf Private übertragen); Einfuhr von Ethanol.
Marktvolumen Ca. 10 Ca. 50
in Mio. Litern reinen Alkohols
Importeure Private Unternehmungen, EAV (und ca.10 private Privatpersonen. Unternehmungen im Umfang von 0.07 Mio. Litern).
Inländische Private Unternehmungen, Derzeit keine inländischen Hersteller Privatpersonen (Gewerbe, Hersteller.
Landwirtschaft).
Mengenmässiger Im- Ca. 85 Prozent. 100 Prozent.
portanteil am Markt
Handel Private Unternehmungen, EAV (als Importeurin),
Privatpersonen. private Unternehmungen (Wiederverkäufer).
Hauptverwendung Konsumation. Industrielle / gewerbliche Fertigung.
Hauptverwender Privatpersonen. Private Unternehmungen.
Steuerpflicht Ja. Nein.2
Zweckausrichtung Gesundheits- und fiskalpo- Fiskalpolitisch motivierte Kontrolltätigkeit EAV litisch motivierte Kontrolle. Kontrolle.
2 Rund 3 Prozent des importierten Ethanols werden Konsumzwecken zugeführt und unterliegen deshalb der Spirituosensteuer.