Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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Alkoholgesetzes zwei Gesetze vor: ein Spirituosensteuergesetz und ein neues Alkoholgesetz.

Das Spirituosensteuergesetz regelt die Erhebung und die Kontrolle der Spirituosensteuer. In seinen Anwendungsbereich fallen einerseits die Spirituosen und anderseits das Ethanol, wobei lediglich das Konsumzwecken dienende Ethanol der Spirituosensteuer unterliegt. Das Spirituosensteuergesetz steht ganz im Zeichen fiskalischer Interessen.

Gesundheitspolitische Interessen stehen dagegen im Zentrum des Alkoholgesetzes. Es ersetzt die im geltenden Alkoholgesetz für Spirituosen bzw. im Lebensmittelrecht für Spirituosen, Bier und Wein aufgestellten Handels- und Werbebeschränkungen mit einheitlich für alle alkoholischen Getränke geltenden Bestimmungen. Damit lassen sich bisherige Doppelspurigkeiten beseitigen und bei den Anwendern am Markt feststellbare Rechtsunsicherheiten beheben. Das neue Alkoholgesetz verbessert die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (Bund: Kontrolle der Werbung; Kantone: Kontrolle des Handels); zudem ermöglicht es innerhalb des Bundes eine Aufgabenzuweisung an eine einzige Vollzugsstelle. Damit wird das Alkoholgesetz zu einem wichtigen Eckpfeiler einer kohärenten Alkoholpolitik.

In Zusammenhang mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes steht der folgende parlamentarische Vorstoss:

05.3151 Motion Hegetschweiler Rolf vom 17. März 2005:

Alkoholgesetz. Änderung

Die überwiesene Motion verlangt, dass das industriell-gewerblichen Zwecken dienende Ethanol vom Einfuhrmonopol des Bundes ausgenommen wird.

2 Einleitung: Alkohol – ein vielfältiges Gut

Chemisch sind Alkohole eine Gruppe organischer Verbindungen, in denen eine oder mehrere Hydroxylgruppen vorkommen. Dabei darf das Kohlenstoffatom, an welches die Hydroxylgruppe gebunden ist, nicht Teil eines aromatischen Rings sein und keine höherwertigen Substituenten besitzen. Zu den Alkoholen gehören namentlich Methanol und Ethanol. Umgangssprachlich wird unter Alkohol ausschliesslich Ethanol verstanden. Im Gegensatz zu Methanol ist Ethanol nicht giftig und findet sich sowohl in den alkoholischen Getränken (Spirituosen, Bier, Wein) als auch in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. In Abstimmung mit dem Alkohol- und Lebensmittelrecht des Bundes wird der Begriff Alkohol nachfolgend im umgangssprachlichen Sinne verwendet.

Gebrannte Wasser sind alkoholische Flüssigkeiten, die durch Destillation oder andere technische Verfahren gewonnenes Ethanol enthalten. Nicht zu den gebrannten Wassern gehören demnach die durch natürliche Vergärung entstandenen alkoholischen Flüssigkeiten (Bier und Wein).

Die hochprozentigen gebrannten Wasser werden sowohl im nationalen als auch im internationalen Sprachgebrauch als Ethanol bezeichnet. Gebrannte Wasser lassen sich umgangssprachlich wie folgt unterteilen:

- Als Ethanol gelten gebrannte Wasser, die «hochprozentig» sind und hauptsächlich für industriell-gewerbliche Zwecke eingesetzt werden. Als Ethanol werden nachfolgend gebrannte Wasser bezeichnet, die einen Alkoholgehalt