Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 49 Seiten

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ENTWURF

Referenz/Aktenzeichen: F472-1857

Umweltschutz- und verwandte Organisationen sowie einzelne Kantone sind der Meinung,

dass die Abgrenzungen zur FrSV präzisiert werden sollten. Zusätzlich sollen diejenigen Organismen in die ESV einbezogen werden, die zwar für Forschungszwecke gehalten werden, jedoch nicht durch die FrSV geregelt sind.

Formulierungen und Verständlichkeit

Der Kanton BE, der VKCS und das Interkantonale Labor (SH) sind der Ansicht, die Revision habe grösstenteils an Übersichtlichkeit und begrifflicher Präzision gewonnen. Der Kanton LU beurteilt die Erläuterungen als gut verständlich und ausführlich, er wünscht sich aber noch Erläuterungen zur ersten Verordnungsversion sowie einige Ergänzungen.

Gemäss ETH-Rat empfinden viele Forschende die Revision als unklar formuliert, so beispielsweise die Kriterien zur Beurteilung der Würde der Kreatur.

Die EKAH würde eine sprachliche Überarbeitung der Erläuterung zur Revision begrüssen, da sie schwerfällig und zum Teil schwierig zu verstehen sei.

Umgang mit Organismen

Der Kanton LU begrüsst die Stärkung des Vorsorgeprinzips, da neu explizit möglichst Organismen mit niedrigem Risikopotenzial verwendet werden sollen. Die EKAH weist darauf hin, dass der Würde der Kreatur auch bei nicht gentechnisch veränderten Lebewesen Rechnung getragen werden müsse. Die Erläuterungen seien dementsprechend anzupassen.

Vollzug, Verfahren und Meldepflicht

Der Kanton BE, der VKCS und das Interkantonale Labor (SH) begrüssen die Weiterführung des bewährten zweistufigen Verfahrens zur Gruppierung der Organismen und zur Klassierung der Tätigkeiten.

Die beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen, verwandte Organisationen und einige der Kantone begrüssen die Vereinheitlichung der Meldepflichten und Fristen sowie die Meldepflicht von Vorkommnissen ausserhalb der StFV (Art. 15). Durch die Pflicht zur Meldung von Laborunfällen und Infektionen würde die Sicherheit erhöht. Jedoch werden die Fristen bis zum Abschluss des Meldeverfahrens zum Teil als zu lang empfunden.

Die Auseinandersetzung mit der Meldepflicht für Tätigkeiten der Klasse 1 wurde unter Frage 2 ausführlicher diskutiert. Eine Standortmeldung mit zusätzlichen Informationen zu Organismen und Tätigkeiten wird mehrheitlich favorisiert.

Einige Kantone weisen darauf hin, dass durch den Trend zur Herabstufung von Organismen und Tätigkeiten und durch den damit verbundenen Wegfall der bisherigen Meldepflicht die Sorgfaltspflicht der Betriebe weniger gut überprüft werden könne.

Die Einführung der Dokumentationspflicht innerhalb der Sorgfaltspflicht wird widersprüchlich aufgenommen. Viele Stellen erachten diese als übertrieben.

Bezüglich der Ausführung des Vollzugs durch die Kantone, die abhängig von den Ressourcen unterschiedlich gehandhabt wird, schlagen der ETH-Rat, die Akademien der Wissenschaften und die Swiss Biotech Association eine Zentralisierung des Inspektionswesens vor, beispielsweise durch die Schaffung einer Zertifizierungsstelle.

Die teilweise (leicht) revidierten Art. 16–19 führen bei einer Minderheit der Kantone (AG, GR, NW, OW, SZ, TG, TI und ZH zur Befürchtung, dass die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen unklarer würden und der Kompetenzbereich des Bundes ausgeweitet würde.

Sicherheitsmassnahmen

Wie bereits in der geltenden ESV möglich und im vorliegenden Revisionsentwurf beibehalten, wird vorgeschlagen, dass der Gesuchsteller einen Antrag zur Änderung einer Sicherheitsmassnahme einreichen könne. Insbesondere die Kantone AG, GR, NW, OW, SZ, TG, TI und ZH kritisieren, dass dieses Vorgehen zu Doppelspurigkeit sowie zu einer Vermischung von Zuständigkeiten führe und dem Bund immer mehr Vollzugsaufgaben übertrage. Neu müssten sich bei solchen Anträgen Bund und Kantone ein Bild vor Ort verschaffen und die Qualität der Sicherheitsmassnahmen beurteilen. Die Kantone NW und OW schlagen vor,

9/49 16.73/2003-00804/03/10/09/07/F472-1857