Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/143: Eintrag von organischen Spurenstoffen in die Gewässer - Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) · 8 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: I384-2963

3. Finanzielle und personelle Auswirkungen

3.1. Auswirkungen für den Bund

Die Verordnungsänderung hat für den Bund keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die Umsetzung der Änderungen der Anhänge 2 und 3.1 der GSchV wird innerhalb der vorgegebenen Umsetzungsfrist im ersten Jahr 70 Stellenprozente und ab dem zweiten Jahr 40 Stellenprozente beanspruchen, welche im BAFU amtsintern kompensiert werden

3.2. Auswirkungen für die Kantone

Die Umsetzung der Änderung der Gewässerschutzverordnung hat für die Kantone keine finanziellen Auswirkungen, da die Kosten von den Abwasserverbänden getragen werden. Die Umsetzung der Änderungen der Anhänge 2 und 3.1 der GSchV wird bei den stark betroffenen Kantonen innerhalb der vorgegebenen Umsetzungsfrist im ersten Jahr 70 Stellenprozente und ab dem zweiten Jahr 40 Stellenprozente beanspruchen.

3.3. Auswirkungen für die Abwasserverbände, die Gemeinden und die Bevölkerung

In einem volkswirtschaftlich optimierten Massnahmenpaket für die Schweiz werden die 12 grössten ARA und ca. 90 mittelgrosse ARA ausgebaut. Damit werden die nachteiligen Effekte auf die Ökosysteme an empfindlichen Gewässerabschnitten beseitigt. Zudem können die gesamten Stoffeinträge gesamtschweizerisch um ca. 50 % verringert und Trinkwasservorkommen ausreichend geschützt werden. Bei einem durchschnittlichen Kapitalaufwand von 190 Franken pro EW betragen die Gesamtinvestitionen für diesen Ausbau insgesamt etwa 1.2 Mrd. CHF. Nach Abschluss des Massnahmenpaketes betragen die zusätzlichen jährlichen Gesamtkosten der Abwasserbehandlung (zusätzliche Betriebskosten sowie Zins- und Abschreibungskosten) 130 Mio. CHF pro Jahr, was einer Steigerung von 6% entspricht. Diese Zahlen zeigen, dass durch eine angemessene Zusatzinvestition ein grosser Nutzen resultiert. Diese Kosten werden nach dem Verursacherprinzip durch die Inhaber der ARA über die Abwassergebühren für Haushalte und andere Abwassereinleiter finanziert.

8/8 031/2005-02181/01/14/14/01/I384-2963