Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 8 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

Referenz/Aktenzeichen: I252-0320

Anhörung Umweltetiketten-Verordnung Erläuterungen zum Entwurf

1. Ausgangslage

Seit 2002 sind sämtliche neuen Personenwagen, die zum Verkauf angeboten werden, mit der Energieetikette zu kennzeichnen. Mit der Energieetikette werden Neuwagenkäuferinnen und -käufer insbesondere über die Energieeffizienz, den Treibstoffverbrauch und die CO2- Emissionen informiert. Die Einteilung der Fahrzeuge in sieben Energieeffizienz-Kategorien (A bis G) ist auch von Geräten (z.B. Glühlampen, Kühlschränke) her bekannt. Rechtlich verankert ist die Energieetikette im Energiegesetz (Art. 8 EnG) und in der Energieverordnung (Art. 7, 9, 11 sowie Anhang 3.6 EnV).

Mit der Einführung der Energieetikette wurde für Käuferinnen und Käufer von Personenwagen Transparenz bezüglich energetischer Kriterien geschaffen. Eine Verbesserung des Personenwagenparks ist jedoch nicht nur in energetischer Hinsicht, sondern auch bezüglich Umweltbelastung anzustreben. Deshalb sollen zusätzliche Informationen bezüglich der Umweltkriterien verfügbar gemacht werden.

Im Rahmen der Bundesrätlichen „Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002“ und des Aktionsplans gegen Feinstaub wurde ein weiteres, umfassenderes Bewertungssystem für Personenwagen entwickelt, die sogenannten „Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge“ (KeeF). Mit diesem System wird für jeden Fahrzeugtyp, gestützt auf die Typenprüfdaten, die aus den Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm sowie aus den Emissionen und dem Ressourcenverbrauch der Herstellung des verbrauchten Treibstoffs resultierende Umweltbelastung berechnet. Dabei wird die „Methode der ökologischen Knappheit“ angewendet, die sich an den wissenschaftlich begründeten und rechtlich verankerten Umweltqualitätszielen (z. B. Grenzwerten) orientiert. Den Bewertungsmassstab bildet die langfristig als ökologisch unbedenklich eingestufte Gesamtbelastung. Die Methode erlaubt es, die einzelnen Emissionen in einem aggregierten Ergebniswert, den sogenannten Umweltbelastungspunkten (UBP), zusammenzufassen. Je weniger Umweltbelastungspunkte ein Fahrzeug aufweist, desto weniger belastet es die Umwelt. Im Unterschied zur Energieetikette werden die Emissionen eines Fahrzeuges dabei mit einem absoluten, d. h. gewichtsunabhängigen Bewertungssystem beurteilt.

1/8 023/2006-00552/914/02/16/01/04/I073-2140