Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 8 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: I252-0320

tungspunkten und nach Energieverbrauch regelmässig veröffentlicht und für eine Internetabfrage laufend aktualisiert werden.

Anhang 5 enthält die Einzelheiten zur Darstellung, Grösse und Farbgebung der Umweltetikette, ebenso Abbildungen (Figuren 1-4). In Ziffer 2 werden Einzelheiten für die Darstellung in Listen und Werbeschriften festgelegt.

4. Auswirkungen

Die positiven Auswirkungen der Umweltetikette auf die Entwicklung in Richtung eines umwelt- und ressourcenschonenden Personenwagenbestandes in der Schweiz sind auch abhängig von den entsprechenden, auf der Basis der Umweltetikette erfolgenden Anwendungen (ökologische Ausgestaltung der Automobilsteuer und der kantonalen Motorfahrzeugsteuern); diese Auswirkungen werden in den jeweiligen Vorlagen dargestellt. Unabhängig von diesen Anwendungen wird von der Umweltetikette als Informationsinstrument allein ebenfalls eine positive Wirkung erwartet, die jedoch schwierig zu beziffern ist.

Die Ergänzung um das Kriterium Umweltbelastung führt bei der Einteilung der Personenwagen in die Kategorien A bis G der Umweltetikette zu verhältnismässig geringen Veränderungen gegenüber einer Kategorisierung gemäss bisheriger Energieetikette. Wie die Berechnungen für eine Modellflotte aus EURO-5-Fahrzeugen zeigen, hat die Einführung von UBP-Limiten insgesamt eine leichte Abschwächung der Relativität zur Folge: Einige Kleinwagen mit nur mittelmässiger relativer Effizienz gelangen neu in die Kategorie A, während einige Mittelklassewagen mit hoher relativer Effizienz aber höherem absolutem Verbrauch und höheren Emissionen eine oder zwei Kategorien zurückfallen. Die Auswirkungen auf den Anteil vierradangetriebener Fahrzeuge in der Kategorie A sind marginal.

Die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Umweltetikette sind für die Automobilimporteure und das Autogewerbe gering, weil das bestehende System der Energieetikette übernommen wird. Der Aufwand für das Autogewerbe wird gleich hoch sein wie mit der bisherigen Energieetikette (Ausdrucken und Anbringen der Etikette, Beratung im Verkaufsgespräch).

Der Aufwand des Bundes, anstelle der Energieetikette eine Umweltetikette als Informationssystem anzubieten, unterscheidet sich nach einem gewissen Initialisierungsaufwand nur geringfügig.

5. Verhältnis zum internationalen Recht

Das Ziel der Umweltetikette ist ein zukünftig ressourceneffizienterer und umweltschonenderer Personenwagenpark in der Schweiz. Dieses Ziel deckt sich mit den internationalen vertraglichen Verpflichtungen der Schweiz. Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls im Jahr 2003 hat sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Im CO2-Gesetz wird dieses Ziel konkretisiert. Die Genfer Konvention der UN-ECE über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung wurde von der Schweiz im Jahr 1983 ratifiziert. Ziel des Abkommens ist es, die schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu reduzieren. In den Protokollen des Abkommens sind für jeden Mitgliedstaat konkrete Reduktionsziele für die wichtigsten Luftschadstoffe festgelegt.

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