Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 12 Seiten
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sprechende Anpassungen. Zudem regt er an, die Berechnung des Benzinäquivalentes für Erdgas nochmals zu prüfen.
Swisselectric kritisiert, dass es einseitig sei, sich für die Ermittlung des CO2-Ausstosses für die Stromproduktion auf den Schweizer Verbrauchsmix abzustützen. Zudem sei die angenommene CO2-Menge für die Produktion von Schweizer Strom und der Energieäquivalenzwert für die Primärenergie eines Elektrofahrzeuges stark überhöht. Dieser Meinung sind auch e’mobile und das Centre patronal. Weiter findet swisselectric, dass die Bewertung der Kernenergie, gemäss der für die Berechnung der UBP verwendeten Methode der ökologischen Knappheit, im Widerspruch mit der offiziellen Haltung des Bundesrates stehe.
4.4 Anhang 3
Die Berechnung der Energieeffizienz ist in Anhang 3 der UEV festgelegt. Die Vorschriften zu Anhang 3 werden von Seiten der Umweltorganisationen und einzelnen Kantonen kritisiert. Die Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts bei der Berechnung der Energieeffizienz wird stark in Frage gestellt. Der Kanton Basel-Land schlägt vor, falls das Fahrzeuggewicht weiterhin einbezogen wird, die Bewertungszahl für die Energieeffizienz mit Bezug auf die neu immatrikulierten Fahrzeuge des Vorjahrs anstelle der Angebotsflotte zu berechnen.
4.5 Anhang 4
Anhang 4 regelt die Einteilung der Personenwagen in die Kategorien der Umweltetikette. Einige Kantone verlangen, dass die UBP bei der Einteilung der Personenwagen in die Kategorien der Umweltetikette stärker berücksichtigt werden. Die Umweltverbände fordern, die Kategorieneinteilung sogar ausschliesslich anhand der absoluten UBP vorzunehmen. Einzelne Kantone weisen zudem darauf hin, dass das Vorgehen für die Kategorieneinteilung teilweise unverständlich und nicht nachvollziehbar beschrieben sei.
4.6 Anhang 5
Die Einzelheiten zur Darstellung der Umweltetikette sind in Anhang 5 erläutert. Verschiedene Kantone weisen darauf hin, dass der Wiedererkennungseffekt bezüglich der Energieetikette durch den Entwurf der Umweltetikette nicht ausgeschöpft wird. Sie beantragen die Darstellung der Kategorien hervorzuheben und die Farbgebung anzupassen, um ein mit der Energieetikette von Haushaltsgeräten möglichst identisches Bild zu erhalten. Zudem fordern sie, den Ausdruck Umweltetikette immer gleich zu schreiben. Einige Kantone verlangen auch, dass die Platzierung der Umweltetikette in Werbemitteln zu erleichtern sei, indem zwei verschiedene Formate, Hochformat und Querformat, zur Verfügung gestellt werden. Im Weiteren geben verschiedene Kantone die Empfehlung ab, den Energieverbrauch und CO2-Ausstoss zusammen unter einem Titel am Anfang aufzuführen.
I385-3113