Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 12 Seiten
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allem unter Berücksichtigung der divergierenden Interessen in diesem Bereich ausgewogen ist. Trotzdem wirft sie die Frage auf, ob das System mit den UPB auch nach Einführung der Euronorm 5 noch sinnvoll sein wird.
Die UREK-N informiert, dass die Umweltetikette bei der Behandlung in der Kommission zu kontroversen Diskussionen Anlass gegeben hat. Es wird bemängelt, die Darstellung der Etikette sei zu kompliziert. Zudem wird befürchtet, das vorgeschlagene System sei nicht mit allfälligen Modellen in der EU kompatibel und führe zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand.
4 Beurteilung der Vorlage im Einzelnen
4.1 Allgemeiner Verordnungsteil
Sowohl die Kantone als auch einige Nichtregierungsorganisationen fordern, die Umweltetikette auf weitere Fahrzeugkategorien auszudehnen; die Umweltetikette sei nicht nur für neue Personenwagen, sondern auch für Motorräder und Lieferwagen inklusive leichte Nutzfahrzeuge zu erstellen. Es wird zudem gewünscht, die Umweltetikette auch für den Gebrauchtwagenmarkt zur Verfügung zu stellen. Eine grosse Anzahl von Kantonen verlangt zudem, die Umweltetikette mit einem Erstell- und einem Gültigkeitsdatum für die Kategorieneinteilung zu versehen, da diese jährlich aktualisiert wird.
Verschiedene Kantone wie auch die Autogewerbeverbände kritisieren, dass die Vorschrift zur Darstellung der wichtigsten Informationen der Umweltetikette auf 10 Prozent der Werbefläche in Inseraten für Personenwagen zu einschränkend sei. Die Autoverbände weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Werbeschriften für Personenwagen von den Autoherstellern für den internationalen Markt und nicht spezifisch für die Schweiz erstellt werden. Die Kantone beantragen eine allgemeinere Verpflichtung, die nötigen Angaben klar und unmissverständlich in die Werbung zu integrieren.
Die Autogewerbeverbände bestätigen, dass es technisch richtig sei, den Treibstoffverbrauch in Benzinäquivalenten auszudrücken. Sie machen aber darauf aufmerksam, dass dies bei den Konsumenten zu Verwirrungen führen kann. Für Konsumenten sei nur der effektive Verbrauch an Benzin, Diesel beziehungsweise Erdgas eines Personenwagens massgebend. Zudem betrachten sie die Forderung, auf der Umweltetikette die Typengenehmigungsnummer aufzuführen als unnötig, da diese nur von Fachleuten verstanden werde.
Verschiedene Kantone sowie die Umweltverbände fordern ein umfassendes Zugriffsrecht auf die detaillierten UBP der einzelnen Emissionen sowohl für die Kantone als auch für private Flottenhalter. Damit könne die Optimierung der Umwelteffizienz ganzer Fahrzeugflotten einfach dokumentiert und gesteuert werden. Die entsprechenden Grundlagen für die Berechnung der UBP stünden mit KeeF schon lange zur Verfügung und müssten endlich öffentlich zugänglich gemacht werden.
Einige Kantone wie auch die Autogewerbeverbände beantragen, die Vorschrift zu den Angaben über das Vorhandensein eines Partikelfilters zu streichen. Um die künftigen Abgasnormen zu erfüllen, würden ohnehin praktisch alle Anbieter nur noch Dieselfahrzeuge
I385-3113