Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 12 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
- 3 -
2 Eingegangene Stellungnahmen
In die vorliegende Auswertung einbezogen wurden insgesamt 80 Stellungnahmen: 75 davon gingen bis zum Abschluss der Anhörung (4.9.2009) ein, 5 weitere bis zum 17. September 2009.
− Kantone und Halbkantone: 26 Stellungnahmen
− Parteien: 6 Stellungnahmen
− Wirtschafts- und Fachverbände: 23 Stellungnahmen
− Gewerkschaften: 2 Stellungnahmen
− Gesundheits-, Konsumenten- und Umweltverbände: 14 Stellungnahmen
− Andere: 9 Stellungnahmen
3 Gesamtbeurteilung der Vorlage
Die meisten Anhörungsteilnehmer äussern sich einleitend ganz grundsätzlich zur Weiterentwicklung der bestehenden Energieetikette zu einer Umweltetikette. Dabei wird dieses Vorhaben von einer deutlichen Mehrheit der Anhörungsteilnehmer begrüsst. Gleichzeitig werden aber ebenfalls von einer Mehrheit der Anhörungsteilnehmer zu den konkreten Inhalten der Anhörungsvorlage verschiedene und teilweise sich widersprechende Änderungswünsche angebracht.
Tabelle: Übersicht über die Gesamtbeurteilung durch die Anhörungsteilnehmer
Eingegangen Ja Ja, aber Nein, aber Nein Enthaltung
Kantone 26 26 - Politische Parteien 6 1 2 1 2 - Wirtschafts- und Fachver-
23 1 2 155
bände
Gewerkschaften 2 1 1 -
Gesundheits-, Konsumen- 14 12 2 - ten- und Umweltverbände Andere 9 8 01
Total 80 2 50 3 196
3.1 Kantone und Halbkantone
Sämtliche Kantone begrüssen die Weiterentwicklung der Energie- zur Umweltetikette. Vor allem die Beibehaltung der von der Energieetikette her bekannten Kategorien A bis G und die Ergänzung der Energieeffizienz durch den Aspekt der Umweltbelastung als Kriterium für die Kategorienbildung werden gutgeheissen. Den Einbezug und die Darstellung der absoluten und gewichtsunabhängigen UBP erachtet eine Mehrheit der Kantone als wichtig. Ungefähr ein Drittel der Kantone äussert jedoch trotz der generellen Zustimmung Bedenken, ob das doch relativ aufwendige System mit den Umweltbelastungspunkten (UBP)
I385-3113