Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 12 Seiten

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1 Anhörungsvorlage

Am 2. Juli 2009 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Entwurf der Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) in die Anhörung geschickt.

Anlass für die Erarbeitung der Umweltetikette und der entsprechenden Rechtsgrundlage in Form einer Bundesratsverordnung bildete der Beschluss des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aus dem Jahr 2007, die heutige Energieetikette zu einer Umweltetikette weiterzuentwickeln. Die Etikette soll in erster Linie als Informationsinstrument für Konsumenten und Konsumentinnen dienen, und sie kann auch als Grundlage für eine differenzierte Besteuerung von Fahrzeugen verwendet werden. Die Umweltetikette soll ab 2011 eine umfassende ökologische Bewertung von Personenwagen ermöglichen, die sowohl die Energieeffizienz als auch die Umweltbelastung berücksichtigt. Basis für die Ergänzung der Energieeffizienz mit zusätzlichen ökologischen und insbesondere Informationen zu den Luftschadstoffen und den Lärmemissionen bilden die Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge (KeeF). Die Arbeiten zum Ausbau der Energie- zur Umweltetikette werden von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und für Energie (BFE) geleitet, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA). Kantone, Städte und ausgewählte Verbände wurden in einer Begleitgruppe in die Entwicklungsarbeiten einbezogen.

Die Umweltetikette bezweckt die Förderung energieeffizienter und emissionsarmer Fahrzeuge mittels folgender zentraler Elemente:

• Kennzeichnungspflicht für die zum Verkauf angebotenen neuen Personenwagen mit

der Umweltetikette (anstelle der bisherigen Energieetikette).

• Darstellung der Umweltbelastung in Form von Umweltbelastungspunkten (UBP), der

CO2-Emissionen, des Treibstoffverbrauchs und der Kategorien der Umweltetikette auf der Etikette. Die Kategorien der Umweltetikette berücksichtigen sowohl die Energieeffizienz als auch die Umweltbelastung eines Personenwagens.

• Vorschrift zur Darstellung der wichtigsten Angaben der Umweltetikette in Listen und

Werbeschriften für neue Personenwagen.

• Jährliche Anpassung der gleichmässigen Verteilung der angebotenen Fahrzeugtypen

auf die Kategorien A bis G der Umweltetikette, sowie der Durchschnittswerte für die UBP, die CO2-Emissionen und den Treibstoffverbrauch bezogen auf die im Vorjahr neu immatrikulierten Fahrzeuge.

I385-3113