Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/23: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV) · 12 Seiten

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dass die Kategorieneinteilung der Umweltetikette nicht den tatsächlichen Umweltauswirkungen entspricht.

Stark angegriffen wird die Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts bei der Einteilung der Kategorien der Umweltetikette. Die Kategorieneinteilung der Umweltetikette habe lediglich eine geringe Abschwächung der schon bei der Energieetikette kritisierten Relativität zur Folge. Es wird gefordert, die Kategorienbildung ausschliesslich auf die UBP abzustützen oder die Umweltaspekte zumindest stärker zu gewichten.

Die Umweltverbände begrüssen, dass die CO2-Emissionen, der UBP-Wert und der Treibstoffverbrauch des Fahrzeugs auf der Umweltetikette graphisch dargestellt werden sollen. Sie bemängeln aber die gewählte Darstellung, welche dazu führe, dass selbst eher schlechte Fahrzeuge einen optisch guten Platz auf der gewählten Skala erhalten. Sie fordern auch, dass die UBP ab sofort für alle zugelassenen Fahrzeugtypen veröffentlicht werden. Die verfügbaren Daten sollen der Öffentlichkeit und innovativen Kantonen zugänglich gemacht werden.

Seitens der Gesundheitsorganisationen wird beanstandet, dass der Entwurf zur Umweltetiketten-Verordnung die Umweltbelastung aus der Fahrzeugherstellung bei der Berechnung der UBP eines Fahrzeugs nicht berücksichtigt. Zudem geben sie zu bedenken, dass der Vergleich der UBP, der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs eines Personenwagens mit dem Durchschnittswert aller im Vorjahr immatrikulierten neuen Personenwagen aus Gesundheitssicht keinen Sinn mache. Diese Durchschnittswerte würden einzig die Kaufgewohnheiten der Konsumenten widerspiegeln, aber keine Information zur effektiven Gesundheits- und Luftbelastung eines Fahrzeugs liefern.

3.6 Andere

Weitere Stellungnahmen wurden von der Stadt Zürich, dem Schweizerischen Städteverband, der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), der Konferenz der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren (BPUK), der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU), dem Cercl’Air, der eidgenössischen Kommission für Lufthygiene und der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) abgegeben.

Die Mehrheit dieser Stellungnehmer begrüsst den Entwurf der Umweltetiketten-Verordnung im Grundsatz. Vor allem die Beibehaltung der Kategorien A bis G und der Einbezug sowohl der Energieeffizienz als auch der Umweltaspekte bei der Kategorienbildung werden begrüsst. Es wird gefordert, die Umweltetikette übersichtlicher und stärker an das Layout der Energieetikette von Haushaltgeräten orientiert zu gestalten. Sowohl der Städteverband, die Stadt Zürich als auch der Cercl’Air fordern, die Umweltaspekte bei der Kategorienbildung stärker zu berücksichtigen und die Umweltetikette möglichst bald auf weitere Fahrzeugkategorien sowie Gebrauchtwagen auszudehnen.

Die KKJPD begrüsst die gewählte Lösung, die ihre zentralen Anliegen berücksichtigt. Sie hält fest, dass die vorgeschlagene Umweltetikette, die sich an der bisherigen Einteilung der Energieetikette orientiert, einfach und praxistauglich sei. Zudem lasse sich das gewählte System mit den Bonus/Malus-Modellen für die Differenzierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern vereinbaren. Die asa fügt zudem an, dass der Entwurf zur UEV vor

I385-3113