Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes

2007 die Ablehnung der Motion. Während der Nationalrat am 19. Dezember 2007 die Motion annahm, lehnte der Ständerat die Motion Galladé am 18. Dezember 2008 mit der Begründung ab, die Anliegen der Motionärin seien durch besagten Bundesratsbericht erfüllt.

1.1.5.2 Bericht des Bundesrats „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“

Am 27. August 2008 verabschiedete der Bundesrat den Bericht „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“. Der Bericht erfolgte in Beantwortung der Postulate Janiak (00.3469) und Wyss (00.3400 und 01.3350) und nimmt an verschiedenen Stellen auch Bezug auf die von Seiten verschiedener Akteure geäusserte Kritik an der Ausgestaltung der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik. Zu nennen sind insbesondere die Studie Frossard (2003),19 der Bericht der EKKJ "Grundlagen für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" (2000)20 sowie das Manifest für eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendpolitik (2006) der Arbeitsgemeinschaft Rahmengesetz, ein Zusammenschluss verschiedener Jugendorganisationen, der EKKJ sowie der KKJF.21

In seinem Bericht definiert der Bundesrat gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 11 und 41 Abs. 1 Bst. g) und die UNO-Kinderrechtskonvention die Kinder- und Jugendpolitik als eine Politik mit drei Säulen: eine Politik des Schutzes; eine Politik der Förderung der Entwicklung und Autonomie und eine Politik der Mitsprache und Mitbestimmung (Partizipation) (vgl. Ziff. 1.1.1). Der Bericht nennt die Herausforderungen, denen sich die Kinder- und Jugendpolitik angesichts des Wandels in Gesellschaft, Bildung, Technik, Wirtschaft und Migration gegenübersieht (vgl. Ziff. 1.1.3) und zeigt die Probleme der Kinder- und Jugendpolitik aus der Sicht verschiedener Akteure auf. Er analysiert die bestehenden verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlagen und stellt die aktuelle Situation der Kinder- und Jugendpolitik und die auf Bundes- und Kantonsebene bereits bestehenden Massnahmen dar. Aufgrund seiner Analyse kommt der Bundesrat zum Schluss, dass in der Kinder- und Jugendpolitik Optimierungspotenzial besteht und die geltenden gesetzlichen Grundlagen den Anforderungen an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr genügen. Insbesondere wird das Präventions- und Integrationspotenzial der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit gegenwärtig durch den Bund nicht genügend ausgeschöpft.

Gleichzeitig lehnt der Bundesrat das mit dem Postulat Janiak geforderte Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik ab. Abgesehen von den fehlenden verfassungsrechtlichen Grundlagen, den Kantonen in der Kinder- und Jugendpolitik verbindliche Vorschriften zu machen (vgl. Ziff. 1.1.4), erachtet der Bundesrat ein solches Vorgehen auch nicht als sachgerecht: Massnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen müssen in vielerlei Hinsicht den lokalen und kantonalen Gegebenheiten Rechnung tragen und dort verankert sein. In Bezug auf die ebenfalls geforderte Schaffung einer Verwaltungseinheit mit Koordinationsaufgaben verweist der Bundesrat auf die bereits heute existierende, primär für Kinder- und Jugendfragen zuständige Stelle im BSV. Aus staatspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen für problematisch erachtet der Bundesrat ein formelles Antragsrecht der Eidgenössischen Jugendsession, wie im Postulat Wyss (01.3350) gefordert. Dies insbesondere, weil der Jugendsession die politische Legitimität einer gewählten Vertretung fehlt.

Die Massnahmenvorschläge

Der Bundesrat teilt jedoch die Einschätzung, dass die Tätigkeit des Bundes im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik verbessert und erweitert werden soll und dass damit ein Beitrag zum Schutz, der Förderung und zur Integration aller Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft geleistet werden kann. Dies soll mit den folgenden Massnahmen erreicht werden: Zum einen sollen die bereits heute

19 Frossard, a.a.O. Die Studie kommt zum Schluss, dass das erzieherische und präventive Potenzial der ausserschulischen Jugendarbeit von den Kantonen zu wenig ausgeschöpft und die Koordination von Jugendfragen vernachlässigt wird. Der Bund wird aufgefordert, für eine stärkere Koordination zu sorgen sowie finanzielle Anreize für die Entwicklung einer kohärenten Organisation auf Kantonsebene zu schaffen.

20 Positionspapier der Eidg. Kommission für Jugendfragen (heute: EKKJ): Grundlagen für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik. April 2000; abrufbar auf: http://www.ekkj.admin.ch/c_data/d_00_Gr_KiJupo.pdf. Die EKKJ verlangt eine aktive und innovative Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik. Damit von einer schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik gesprochen werden könne, müssten inhaltliche, organisatorische und strukturelle Defizite auf Bundesebene kompensiert werden.

21 Vgl. http://www.sajv.ch/files/pdf/rage/manifest_rage_kinderjugendpolitik_d_u.pdf. Darin wird insbesondere die fehlende Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Gemeinden kritisiert. Durch unnötige Parallelstrukturen würden knappe Ressourcen verschwendet. Eine übergeordnete Steuerung der Kinder- und Jugendpolitik fehle, deshalb hätten Kinder und Jugendliche je nach Wohnort unterschiedliche Chancen. 14/44 erläuternder bericht ve_kinder- und jugendförderungsgesetz