Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 49 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
1.2 Wichtigste Revisionspunkte
Abgesehen von einer allgemeinen gesetzestechnischen sowie redaktionellen Überarbeitung (Systematik, Neunummerierung, terminologische Vereinfachungen, Lesbarkeit) berücksichtigt die vorliegende Totalrevision die folgenden wichtigsten Punkte bezüglich Revisionsbedarf und –ziele:
- Präzisierung von Aufgaben und Zuständigkeiten der im FIFG verankerten
Förderorgane: Im Vordergrund steht die Präzisierung der an den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) sowie an die Kommission für Innovation und Technologie (KTI) gemäss Gesetz delegierten Förderaufgaben. Dabei wird das Ziel verfolgt zugleich deren eigenständiges Profil als auch deren Komplementarität im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes auf Gesetzesstufe zu verdeutlichen.
- Klärung von Aufgaben und Verfahren im Bereich der internationalen wissen-
schaftlichen Zusammenarbeit: Diesbezüglich besteht ein ausgewiesener Revisionsbedarf. Obwohl das im Jahre 1983 erlassene Forschungsgesetz hinsichtlich der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit verschiedentlich ergänzt wurde, vermag es der zwischenzeitlich erfolgten Entwicklung in der Förderpraxis nicht mehr Rechnung zu tragen. Ziel ist es, zur Vereinheitlichung der Materie die Förderaufgaben des Bundes betreffend die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit in einem neuen Abschnitt konzentriert darzulegen und damit für die Forschungs- und Innovationsförderung eine angemessene Nachführung auf Gesetzesstufe vorzulegen.
- Klärungen und Präzisierungen bezüglich der Ressortforschung des Bundes
(Aufgaben, Koordination, Qualitätssicherung): Die Ressortforschung des Bundes ist in grossen Teilen spezialgesetzlich abgestützt und geregelt. Zugleich untersteht die Ressortforschung in umfassender Weise auch dem FIFG. Allerdings sind die geltenden Bestimmungen nicht leicht nachvollziehbar. Zudem steht die Ressortforschung schon seit geraumer Zeit unter verschiedenen Aspekten in der Kritik: Es fehle ihr an Transparenz, Koordination, Planung und Qualitätskontrolle wiesen Mängel auf. Das Ziel der Revision ist es entsprechend, das FIFG als klares Rahmengesetz für die Ressortforschung auszugestalten und dabei auf Gesetzesstufe den Zusammenhang zur allgemeinen Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes zu verdeutlichen.
- Rechtsgrundlage hinsichtlich Unterstützung eines nationalen Innovationsparks:
Während alle übrigen hier vorgelegten Revisionspunkte von den heutigen Subventionstatbeständen ausgehen und diesbezüglich keine Erweiterung beinhalten, wird hier die Voraussetzung für eine neue Fördermöglichkeit des Bundes geschaffen. Das Vorgehen folgt einer zu dieser Thematik von beiden Räten überwiesenen Motion4.
- Vereinfachung und erhöhte Effizienz der Planungsverfahren: Das FIFG geht
implizit von einem auf der Zeitachse dreifach gestuften Planungskonzept aus: Langfristige Planung („Ziele“) – Mittelfristige Planung („Mehrjahresprogramme“, Legislatur) – Jahresplanung („Verteilungspläne“). Dieses, deutlich von der Idee
4 NR 07.3582 Motion "Einrichtung eines Parc d'innovation suisse" vom 19. September 2007, FDP- Liberale Fraktion