Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 49 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
b. zwei neue Abschnitte „Finanzierung“ und „Rückforderung und Rückzahlung“, in welchen sämtliche die Finanzierung betreffenden Bestimmungen zusammengefasst sind;
c. ein neuer Abschnitt „Internationale Zusammenarbeit im Bereich von Forschung und Innovation“, in welchem die Aufgaben des Bundes betreffend die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Forschungs- und Innovationsförderung dargelegt sind;
d. ein neuer Abschnitt “Schweizerischer Innovationspark” für die von den Eidgenössischen Räten verlangte neue Rechtsgrundlage betreffend die Unterstützung für einen nationalen Innovationspark.
Nicht neu gegenüber dem FIFG ist der Aufbau des 3. Abschnittes „Forschung und Forschungsförderung durch die Bundesverwaltung“ im 2. Kapitel“. Neu hingegen ist seine Regelungsmaterie, welche mit den Beiträgen an Forschungseinrichtungen und den Bestimmungen zur Ressortforschung nur noch national orientierte Fördermassnahmen umfasst. Während im Artikel 16 FIFG für den ungeübten Leser in schwer nachvollziehbarer Weise sowohl national wie international orientierte Fördermassnahmen geregelt sind, bringt die Totalrevision mit der redaktionellen Neufassung des
3. Abschnitt und dem neuen 5. Abschnitt (internationale Zusammenarbeit) auch diesbezüglich eine verbesserte Lesbarkeit des Gesetzes.