Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/30: Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse Innotour
3.2.5 Art. 5 Höhe und Art der Finanzhilfen
Die Beibehaltung der Beschränkung der Finanzhilfen auf 50 Prozent der anrechenbaren Kosten wird begrüsst. Hiermit liegt die Verantwortung für die Realisierung der Projekte klar bei den Projektträgern und die gewollte überbetriebliche Umsetzung durch mehrere Partner wird unterstützt.
3.2.6 Art. 6 Verfahren
Die Beibehaltung der Möglichkeit zur Stellungnahme direkt betroffener Kantone wird begrüsst. Insbesondere bei regionalen und lokalen Modellvorhaben wird dies als notwendig erachtet (vgl. Ziffer 3.1.3).
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGEV) fordert, dass neben den Stellungnahmen der direkt betroffenen Kantone auch die Stellungnahmen der direkt betroffenen Gemeinden eingeholt werden sollen. Hierzu soll Art. 6 entsprechend ergänzt werden. Der SGEV begründet dies damit, dass die Gemeinden eine wichtige Rolle im Tourismus spielen und beispielsweise von den Folgekosten bei strategischen Fehlentscheiden von Destinationen direkt betroffen sind.
3.2.7 Art. 7 Information und Evaluation
Die Verstärkung der Informationstätigkeit durch das SECO wird in der Vernehmlassung einheitlich begrüsst (vgl. Ziffer 3.1.6). Hervorgehoben wird die grosse Bedeutung der Zusammenarbeit mit bestehenden Institutionen, mit der Tourismuswirtschaft sowie mit den Tourismusregionen und -kantonen.
3.2.8 Art. 8 Finanzierung und Berichterstattung
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (GE, GR, BL, CP, hs, reka, FDP, SBS/VöV, STV) beantragen eine Präzisierung von Artikel 8, Absatz 1. Die Finanzierung von Innotour soll von der Bundesversammlung jeweils für vier Jahre geregelt werden. Dies in Analogie zum Bundesgesetz über Schweiz Tourismus (SR 935.21), zum Bundesgesetz über die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (SR 194.2) bzw. zum Bundesgesetz über die Förderung des Exports (SR 946.14).
3.2.9 Art. 9 Vollzug
Keine spezifischen Stellungnahmen.
3.2.10 Art. 10 Referendum, Inkrafttreten
Keine spezifischen Stellungnahmen.
2010-12-07/235 \ COO.2101.104.5.2374479 13/16