Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 90 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels

1.1 Allgemeiner Teil

1.1.1 Einleitung

Menschenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei, die im Zunehmen begriffen ist. Es gibt Schätzungen, wonach weltweit jährlich zwischen 800 000 und 2,4 Millionen Menschen Opfer dieses Verbrechens werden1. Zu den Ursachen gehören einerseits Armut und Arbeitslosigkeit in den Herkunftsländern, andererseits die Nachfrage nach billigen Arbeitskräften und nach Frauen für das Sex–Gewerbe in den Zielländern. Kriminelle Kreise machen sich die Perspektivlosigkeit von Migrantinnen und Migranten sowie deren Hoffnungen auf eine bessere Zukunft zunutze, um diese beispielsweise mit falschen Versprechungen über Arbeits– oder Heiratsmöglichkeiten anzuwerben. Im Zielland werden die Opfer durch Schuldknechtschaft, Nötigung oder Gewalt in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht und ausgebeutet. Die Ausbeutung kann die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft und/oder die illegale Entnahme von Körperorganen umfassen.

Die Schweiz ist ein Zielland und in geringerem Masse ein Transitland des Menschenhandels. Der grösste Teil der Opfer sind Frauen und in einzelnen Fällen Mädchen, die zum Zweck der Ausbeutung in der Prostitution gehandelt werden. In geringerem Masse sind in anderen Branchen Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (v.a. Haushaltshilfen) bekannt. Die Opfer des Menschenhandels in der Schweiz stammen vornehmlich aus Ost– und Südosteuropa, Brasilien und Thailand. Meistens betreiben kleine, oft familiär oder ethnisch geprägte Gruppen den Handel mit Menschen. Sie sind vernetzt mit entsprechenden Gruppierungen in den Herkunftsländern der Opfer.

Die schweizerische Strafurteilstatistik weist für die Jahre 2002–2006 durchschnittlich fünf Verurteilungen wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und 12 Verurteilungen wegen Förderung der Prostitution aus. 2006 beanspruchten 80 Opfer aus diesem Bereich Leistungen nach dem Opferhilfegesetz. Es wird jedoch allgemein von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Das Bundesamt für Polizei schätzte im Jahr 2002 die Risikogruppe beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auf 1500–3000 Personen2. Neuere Schätzungen sowie Schätzungen über den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft liegen nicht vor. Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme wurden in der Schweiz bisher nicht bekannt.

Als Hauptgrund für die geringe Aufklärungsquote von Menschenhandelsdelikten nennt der Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe Menschenhandel von 2001 die geringe Bereitschaft der Opfer zur Anzeige und Zeugenaussage. Diese ist

1 Trafficking in Persons Report 2007, US State Department, Washington 2007 respektive Bericht des Generaldirektors der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) «Eine globale Allianz gegen Zwangsarbeit», 2005, S. 11.

2 Bundesamt für Polizei, Bericht Innere Sicherheit 2002, S. 71