Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 90 Seiten
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nahmen zwischen den Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz. Die KSMM verfügt über eine Geschäftsstelle beim Bundesamt für Polizei. Bei der Bundeskriminalpolizei wurde 2004 das Kommissariat «Menschenhandel, Menschenschmuggel» geschaffen, welches die Kantone bei komplexen Ermittlungen mit internationalem Bezug in operationeller Hinsicht unterstützt (vgl. unten Ziff. 1.2.6.3).
1.1.3 Entstehungsgeschichte der Europaratskonvention
Als regionale Organisation, die zu ihren Hauptaufgaben die Wahrung und den Schutz der Menschenrechte zählt, hat sich der Europarat schon früh mit dem Problem des Menschenhandels befasst. Seit Anfang der 1990er-Jahre verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates dazu verschiedene Resolutionen und Empfehlungen. Erwähnt seien die Empfehlungen des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten des Europarats Nr. R (2000) 11 zu Massnahmen gegen den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie die Empfehlung Rec (2001) 16 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung, welche den Weg zur vorliegenden Konvention ebneten.
Gestützt auf die Erkenntnis, dass das Phänomen Menschenhandel im Zunehmen begriffen ist und in der Öffentlichkeit vermehrt wahrgenommen wird, zog der Europarat 2001 erstmals konkret in Erwägung, in diesem Bereich ein juristisch zwingendes Instrument zu schaffen. Dieses sollte auf den Schutz der Opfer und den Respekt der Menschenrechte ausgerichtet sein und gleichzeitig die Bedürfnisse des Opferschutzes mit denjenigen der Strafverfolgung in Einklang bringen. Die Konvention sollte die bestehenden Instrumente nicht konkurrenzieren, sondern die vorhandenen Normen weiterentwickeln. Die parlamentarische Versammlung des Europarates unterstützte dieses Vorhaben ausdrücklich14.
2003 setzte das Ministerkomitee des Europarates das Ad hoc Komitee über die Bekämpfung des Menschenhandels (Comité ad hoc sur la lutte contre la traite des êtres humains, CAHTEH) ein und beauftragte es mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Vertragstextes. Zwischen September 2003 und Februar 2005 fanden acht ordentliche Sitzungen des CAHTEH in Strassburg statt. Die ausgearbeitete Konvention wurde am 3. Mai 2005 vom Ministerkomitee genehmigt und am 16. Mai 2005 in Warschau zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats, die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Ausarbeitung mitgewirkt haben, und die Europäische Gemeinschaft aufgelegt. Das Übereinkommen ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten. Bis Juni 2009 haben 41 Staaten die Konvention unterzeichnet, darunter alle Nachbarstaaten der Schweiz und die meisten EU–Staaten. 25 Staaten haben sie bis Juni 2009 bereits ratifiziert, darunter die Nachbarstaaten Österreich und Frankreich.
14 Namentlich im Rahmen folgender Resolutionen: Empfehlung 1545 (2002) zu einer Kampagne gegen den Frauenhandel, Empfehlung 1610 (2003) zur Frage der Migration in Verbindung mit Frauenhandel und Prostitution; Empfehlung 1611 (2003) zum Organhandel in Europa; Empfehlung 1663 (2004) zu häuslicher Sklaverei: Leibeigenschaft, Au- Pairs und Katalogbräute.