Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 90 Seiten
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2.4.2 Vorkonsultation zum Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Modellwahl beim ausserprozessualen Zeugenschutz56
2.5 Rechtsvergleich56
2.5.1 Allgemein56
2.5.2 UNO58
2.5.3 Internationale Strafgerichtshöfe59
2.5.4 EU59
2.5.5 Europarat61
2.5.6 Einzelne Länder61
3 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen63
3.1 Erstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen63
3.2 Zweites Kapitel: Zeugenschutzprogramm65
3.2.1 Erster Abschnitt: Begriff und Inhalt65
3.2.2 Zweiter Abschnitt: Ausarbeitung eines Zeugenschutzprogramms66
3.2.3 Dritter Abschnitt: Beendigung des Zeugenschutzprogramms und Fortführung über das Ende eines Strafverfahrens hinaus69
3.2.4 Vierter Abschnitt: Rechte und Pflichten der geschützten Person70
3.2.5 Fünfter Abschnitt: Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und Privaten72
3.3 Drittes Kapitel: Zeugenschutzstelle75
3.3.1 Erster Abschnitt: Organisation und Aufgaben75
3.3.2 Zweiter Abschnitt: Datenbearbeitung78
3.4 Viertes Kapitel: Zusammenarbeit mit dem Ausland79
3.5 Fünftes Kapitel: Geheimhaltung80
3.6 Sechstes Kapitel: Aufsicht81
3.7 Siebtes Kapitel: Kosten82
3.8 Achtes Kapitel: Änderungen bisherigen Rechts82
4 Auswirkungen83
4.1 Auswirkungen auf den Bund83
4.1.1 Bundesbeschluss zur Unterzeichnung des Übereinkommens83
4.1.2 Bundesgesetz zum ausserprozessualen Schutz von Zeugen84
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden85
4.2.1 Bundesbeschluss zur Unterzeichnung des Übereinkommens85
4.2.2 Bundesgesetz zum ausserprozessualen Schutz von Zeugen85
5 Verhältnis zur Legislaturplanung86
6 Rechtliche Aspekte86
6.1 Vereinbarkeit mit der Verfassung86
6.1.1 Bundesbeschluss zur Unterzeichnung des Übereinkommens86
6.1.2 Bundesgesetz zum ausserprozessualen Schutz von Zeugen87
6.2 Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht88
6.3 Erlassform bzw. Umsetzungsgesetzgebung88
6.4 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen89
Titel Rechtstext (Entwurf Bundesbeschluss und Beilage) ..