Vorlage AGB Hardware
Vernehmlassung 2009/77: Revision der AGB des Bundes für Informatikleistungen (rev. IT-AGB) · 7 Seiten
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10 Dokumentation
10.1 Die Verkäuferin liefert dem Käufer elektronisch oder in Papierform zusammen mit der Hardware (inkl. dazu-
gehörige Betriebssoftware) eine vollständige, kopierbare Dokumentation (insbesondere Installations- und Benutzerhandbuch) in den vereinbarten Sprachen und in vereinbarter Anzahl.
10.2 Der Käufer darf die Dokumentation für den vertragsgemässen Gebrauch kopieren und verwenden.
11 Instruktion
Sofern vereinbart, übernimmt die Verkäuferin gegen separate Vergütung eine nach Umfang und Adressatenkreis zu bestimmende erste Instruktion.
12 Importvorschriften
Die Verkäuferin gewährleistet die Einhaltung allfälliger Exportbeschränkungen und Importvorschriften vom Herkunfts- bis zum Lieferort gemäss Vertrag. Die Verkäuferin informiert den Käufer schriftlich über Exportbeschränkungen des Herkunftslandes.
C WARTUNG UND SUPPORT
13 Inhalt und Umfang der Wartung
13.1 Die zu erbringenden Leistungen werden im Vertrag vereinbart.
13.2 Die Wartung der Hardware umfasst - unter Vorbehalt einer anders lautenden vertraglichen Vereinbarung -
deren Instandhaltung (vorbeugende Wartung zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit) und Instandsetzung (Behebung von Störungen und Fehlern zur Wiederherstellung der Betriebstüchtigkeit) durch Reparatur und Ersatz schadhafter Teile, einschliesslich allfälliger Workarounds.
13.3 Die Verkäuferin ist verpflichtet, während der Vertragsdauer einwandfreies Ersatzmaterial zur Verfügung zu
halten, bzw. innert nützlicher Frist beschaffen zu können. Vorbehalten bleibt Ziffer 21.
14 Support
14.1 Die zu erbringenden Supportleistungen werden im Vertrag vereinbart.
14.2 Support umfasst – unter Vorbehalt einer anders lautenden vertraglichen Vereinbarung - Beratung und Un-
terstützung des Käufers hinsichtlich Nutzung der, den Vertragsgegenstand bildenden Hardware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware).
14.3 Falls die Verkäuferin Supportleistungen zu erbringen hat, verpflichtet sie sich, eine effiziente Organisation
aufzubauen und bereit zu halten, wobei sie den Käufer über die Kommunikationswege der Supportanfragen und über die zuständigen Ansprechpartner jeweils unverzüglich informiert. Der Käufer kann Anfragen und Meldungen sowohl telefonisch als auch elektronisch übermitteln.
15 Informationspflichten
Die Verkäuferin klärt den Käufer sofort schriftlich über alle von ihr festgestellten oder für sie erkennbaren Tatsachen und Umstände auf, welche die Wartung der Hardware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) beeinträchtigen oder gefährden. Die Verkäuferin informiert den Käufer regelmässig über technische Verbesserungen der Hardware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware).
16 Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit
16.1 Bereitschaftszeit
Während der im Vertrag festgelegten Wartungsbereitschaftszeit nimmt die Verkäuferin Meldungen bezüglich Störungen und Anfragen über die vereinbarten Kommunikationswege entgegen. Art und Umfang der während der Bereitschaftszeit zu erbringenden Leistungen sind vertraglich zu vereinbaren.
16.2 Reaktionszeit
Die Reaktionszeit umfasst den Zeitraum, in welchem die Verkäuferin ab Eingang der Meldung einer Störung mit deren Analyse und Beseitigung zu beginnen hat. Sie ist im Vertrag zu vereinbaren. Die Parteien verein-