Beilage 2
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 346 Seiten
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werden.
Stiftung Einverstanden, wenn mit dem Begriff «Strassen» auch Verkehrsflächen für Fussgänger Schweiz beziehungsweise fäG-Nuzer gemeint sind, da auch diese manchmal unaufmerksam sind. Mobil
Netzwerk Ergänzung: Telefonieren sowie die Bedienung von Navigationsgeräten, SMS schrei-
Kind und ben usw., sind während der Fahrt verboten.
Verkehr
Begründung nicht nötig. Es geht an dieser Stelle darum, eine dauernd missachtete Regel zu betonen.
SVEO Ergänzung Abs. 1:
Telefonieren, das Schreiben und Verschicken von SMS, die Bedienung von Navigationsgeräten ist während des Fahrens (jeglicher Verkehrsmittel) verboten.
Begründung:
Dieses ausdrückliche Verbot, auf welches dann auch z.B. in den Fahrschulen explizit eingegangen werden müsste, scheint uns wichtig, denn zu viele Personen können die komplexen Verkehrssituationen aus diesem Grund nicht mehr bewältigen, was zu Unfällen und Todesopfern führt. Siehe z.B. Bericht der AZ v. 28.4.11: allein in der Nordwestschweiz sind von 14„046 Verkehrsunfällen im Jahr 2009 2„328 Unfälle auf Unaufmerksamkeit zurückzuführen gewesen – 95 Personen verloren dadurch ihr Leben.
Schärer Absatz 1
Hans- Was heisst in angepasster Weise erhöhen?
Ulrich Entweder ist man aufmerksam oder nicht. Der Fahrer muss stets in allen
Situationen reaktionsbereit sein.
Absatz 2
Was heisst schwächeren oder verletzlicheren Strassenbenützer?
Erwähnen dass es sich um ältere oder jüngere Verkehrsteilnehmer
(Fussgänger) handelt.
Auch gegenüber Tieren (Hunde, Katze/Pferde) ist doch besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gefordert!
Absatz 3 a
Ergänzen; insbesondere im Bereiche von Schul- und Sportanlagen und grossem Fussgängeraufkommen
Absatz 4
Was heisst „Sicht eingeschränkt“?
Es ist sicher nicht nur die Situation gemeint, wo der Aussenspiegel beschlagen ist!
Umschreiben, was ist die effektive Aufgabe der Hilfsperson!
Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 7 )
wovon Bund: 1 Kantone: Übrige Stellen: 6
BAV,
sva FR, vif LU,
asa, VöV, kf,
Stapo ZH,