Beilage 2

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 346 Seiten

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3.5 Sind Sie mit Art. 5 E-StBV einverstanden?

JA ( 48 )

wovon Bund: 1 Kantone: 17 Übrige Stellen: 30

TG, SG, OW, GL, SO, BS, TI, BL, ZH, SH, LU, GR, ZG, GE, UR, NW, SZ,

Tiefbauamt NW,

SP Schweiz,

Schweiz. Gewerbeverband,

SVSAA,

ASTAG, bfu, SFV, TCS, ACS, strasseschweiz, FMS, Public Health Schweiz, FREC, Centre Patronal, Schweizer Wanderwege, AGVS, Mobilitant.org,

KSPD, Kapo AG, Kapo BL, Kapo BS, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Kapo SH, Stapo Winterthur,

JA mit Bemerkung ( 12 )

wovon Bund: Kantone: 5 Übrige Stellen: 7

BE Abs. 2: Sehr gute Neuregelung. Beitrag zur Unfallprävention.

JU Al. 2 : commencer la phrase par "lorsque" au lieu de "mais si".

NE Al. 2 : Débuter la phrase par "Lorsque" ou "SI" au lieu de "mais si".

VD Alinéa 2: commencer la phrase par "lorsque" au lieu de "mais si".

VS Al. 2 : commencer la phrase par "lorsque" au lieu de "mais si".

Schweiz. Art. 5 E-StBV wird mehrheitlich akzeptiert (vgl. aber die Bemerkungen zu 3.121 und 3.120). Städte- Angemerkt wird allerdings, dass die Vortrittsverhältnisse bei Ausfahrt Eigentrassee (z. B. verband Depot, Haltestelle in Mittellage, Platz z. B. Stadt Bern Ansermetplatz stadtauswärts oder

Casinoplatz stadteinwärts) mit den Formulierungen von Art. 5 (weiterhin) unklar sind.

BUL Zeitgemässe Fassung

SIK Wie BUL.

IGBF Dass Vortrittsignale und Lichtsignale nun auch für Schienenfahrzeuge Gültigkeit haben

sollen, muss positiv bewertet werden. Damit ergibt sich eine generelle Vereinfachung und Vereinheitlichung.

Stapo ZH Vgl. aber Bemerkungen zu 3.121 und 3.120

Kapo BE Wie BE.

Kapo GR Es stellt sich jedoch die Fragen, er in der Begegnungszone Vortritt hat (Schiene / Fuss-

gänger)

NEIN ( )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:

NEIN mit Bemerkung ( 13 )

wovon Bund: 1 Kantone: 2 Übrige Stellen: 10

BAV Die Vortrittregelung muss für den Strassenbenützer eindeutig und in der Anwendung

einfach sein. Einfachanzuwendende Vorschriften tragen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Für die Strassenbenützer ist es grundsätzlich nicht so relevant, aus welchem Grund die Eisenbahnfahrzeuge Vortritt haben. Sie müssen eindeutig und einfach wissen wann die allgemeine Vortrittsregelung nicht gilt. Die Problematik ist im folgenden Bild beispielhaft und schematisch dargestellt: