Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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Referenz Titel des Dokuments anwend- anwendbar letzter Zeit-

bar für für neue oder punkt für den

Unterab- Verlängerun- Entzug be-

schnitte/ gen von stehender

Absätze Baumusterzu- Baumusterzu-

lassungen lassungen

(1) (2) (3) (4) (5)

EN 13314:2002 Tanks für die Beförderung gefähr-

6.8.2.2 und bis auf

licher Güter – Bedienungsausrüs-

6.8.2.4.1 Weiteres

tung von Tanks – Fülllochdeckel

EN 13316:2002 Tanks für die Beförderung gefähr-

licher Güter – Bedienungsausrüs- 6.8.2.2 und bis auf

tung von Tanks – Druckausgegli- 6.8.2.4.1 Weiteres

chenes Bodenventil

EN 13317:2002 Tanks für die Beförderung gefähr-

(ausgenommen licher Güter – Bedienungsausrüs-

Abbildung und tung von Tanks – Baugruppe

Tabelle B.2 in Deckel für Einsteigeöffnungen zwischen dem

Anlage B) (Der 1. Januar 2005

6.8.2.2 und 31. Dezember Werkstoff muss und dem

6.8.2.4.12012

den Vorschriften 31. Dezember der Norm2010

EN 13094:2004

Nummer 5.2

entsprechen.)

EN 13317:2002 Tanks für die Beförderung gefähr-

+ A1:2006 licher Güter – Bedienungsausrüs- 6.8.2.2 und bis auf

tung von Tanks – Baugruppe 6.8.2.4.1 Weiteres

Deckel für Einsteigeöffnungen

EN 14595:2005 Tanks für die Beförderung gefähr-

licher Güter – Bedienungsausrüs- 6.8.2.2 und bis auf

tung von Tanks – Über- und Un- 6.8.2.4.1 Weiteres

terdruckbelüftung

6.8.2.6.2 Prüfung

Die in der nachstehenden Tabelle in Bezug genommene Norm muss wie in der Spalte (4) angegeben für die Prüfung von Tanks angewendet werden, um die in Spalte (3) angegebenen Vorschriften des Kapitels 6.8 zu erfüllen, die in jedem Fall massgebend sind.

Die Anwendung einer in Bezug genommenen Norm ist rechtsverbindlich.

Referenz Titel des Dokuments anwendbar Anwendung für Unterab- zugelassen schnitte/ Absätze

(1) (2) (3) (4)

EN 12972:2007 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter –

6.8.2.4 bis auf Prüfung, Inspektion und Kennzeichnung von

6.8.3.4 Weiteres Metalltanks

"

6.8.2.7 erhält folgenden Wortlaut: ENTWURF "6.8.2.7 Vorschriften für Tanks, die nicht nach in Bezug genommenen Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind

Um dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, oder in Fällen, in denen in Unterabschnitt 6.8.2.6 keine Normen in Bezug genommen sind, oder um bestimmten Aspekten Rechnung zu tragen, die in einer in Unterabschnitt

6.8.2.6 in Bezug genommenen Norm nicht vorgesehen sind, kann die zuständige Behörde die Anwendung eines technischen Regelwerks anerkennen, das ein gleiches Sicherheitsniveau gewährleistet. Die Tanks müssen jedoch den Mindestanforderun-