Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten
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Änderungen ADR 2011 Beilage 1 Am Ende der Begriffsbestimmung für "Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC)" "für Gase der Klasse 2" ändern in:
"für in Absatz 2.2.2.1.1 definierte Gase".
[Die Änderung der Begriffsbestimmung für "Gaspatrone" in der englischen und französischen Fassung betrifft nicht den deutschen Text.]
Die Begriffsbestimmung für "Gefäss, klein, mit Gas" erhält folgenden Wortlaut:
"Gefäss, klein, mit Gas (Gaspatrone): Ein nicht nachfüllbares Gefäss, das den anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 6.2.6 entspricht und das ein Gas oder Gasgemisch unter Druck enthält. Es kann mit einem Ventil ausgerüstet sein."
In der Begriffsbestimmung für "Genehmigung/Zulassung" unter "Multilaterale Genehmigung/Zulassung" den letzten Satz streichen.
In der Begriffsbestimmung für "GHS" folgende Änderungen vornehmen:
– "ST/SG/AC.10/30/Rev.2" ändern in:
"ST/SG/AC.10/30/Rev.3";
– "zweite" ändern in:
"dritte";
– "für die Klassifizierung und Bezettelung von chemischen Produkten" ändern in:
"zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
In der Begriffsbestimmung für "Handbuch Prüfungen und Kriterien" "Vierte" ändern in:
"Fünfte" und am Ende den Text in Klammern ändern in:
"(ST/SG/AC.10/11/Rev.5)".
In der Begriffsbestimmung für "IAEA" "(IAEA – Internationale Atomenergiebehörde) (IAEA, Postfach 100, A-1400 Wien)" ändern in:
"(IAEO – Internationale Atomenergieorganisation) (IAEO, Postfach 100, A-1400 Wien)".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
ENTWURFIn der Begriffsbestimmung für "Kryo-Behälter" am Ende vor dem Punkt einfügen:
"(siehe auch offener Kryo-Behälter)".
In der Begriffsbestimmung für "Ortsbeweglicher Tank" "von Gasen der Klasse 2" ändern in:
"von in Absatz 2.2.2.1.1 definierten Gasen".